Foto. Ute Geisler
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Ute Geisler

Für Grundstückseigentümer können sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Cottbus neben der Reinigung auch Pflichten beim Winterdienst ergeben. Die Übertragung der Aufgaben richtet sich nach der Reinigungsklasse und erfolgt ganz oder teilweise. So ist beispielsweise bei der Reinigungsklasse 00 der Grundstückseigentümer für den Winterdienst sowohl auf dem Geh- und Radweg als auch auf der Fahrbahn zuständig.

Wurde die Pflicht übertragen, ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass in der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden. Nach 22:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am folgenden Werktag bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr zu beseitigen.

Jeder Eigentümer sollte sich informieren, ob und welche Aufgaben zu erfüllen sind. Auskünfte dazu geben die Mitarbeiter des Amtes für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. Die Satzung kann auch hier im Internet nachgelesen werden: