Die Allgemeinverfügung über das Alkoholverbot im Bereich des Fußgängerboulevards in der Gelsenkirchener Allee in Höhe der Bertolt-Brecht-Straße/Albert-Schweitzer-Straße wurde für den Zeitraum von April bis Oktober 2010 befristet.

Das Alkoholverbot hat zu einer deutlichen Entspannung der Situation in diesem Bereich geführt. Das ergaben die Kontrollen des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit. In den letzten Wochen wurden dort keine alkoholisierten Personen mehr angetroffen. Wie allerdings erwartet, waren diese in angrenzende Gebiete ausgewichen.

Im Interesse der Cottbuserinnen und Cottbuser wurde nun erneut eine Allgemeinverfügung erlassen und diese über den Winter hinaus bis zum 30.06.2011 befristet.
Ziel dieses erneuten Alkoholverbotes soll die Stabilisierung des derzeit erreichten Zustandes sein.