Noch mit Beschluss der Stadtverordneten im Jahr 2008 konnten für die Jahre 2009/2010 aufgrund vorangegangener milder Winterperioden die Gebühren gesenkt werden. Durch die hohen Kosten für die Winterdienstleistungen im vergangenen Jahr kommt es zu einer Gebührenerhöhung; die Gebühren erreichen im Schnitt wieder das Niveau von 2008.

In der Stadtverordnetenversammlung am kommenden Mittwoch soll eine Änderung der Straßenreinigungssatzung beschlossen werden. In der Straßenreinigungssatzung wurde insbesondere das Straßenverzeichnis auf der Grundlage der Ergebnisse der Winterperioden 2009 und 2010 nach Reinigungsklassen fortgeschrieben. Es gibt insgesamt 67 Veränderungen; das entspricht einem Anteil von ca. 9% am Gesamtverzeichnis. Die Hälfte der Veränderungen berücksichtigt Hinweise von Bürgern, Ortsbeiräten, Bürgervereinen und Wohnungsgesellschaften. Im Ergebnis dieser Abstimmungen erfolgt u. a. die Aufnahme von 17 Straßen oder Straßenabschnitten in den Straßenwinterdienst. Hinweise zur Überprüfung der mit der Satzung vorgegebenen wöchentlichen Fahrbahnreinigung wurden ebenfalls berücksichtigt.

Mit der 1. Änderungssatzung wird ein Modellversuch mit einer 14-täglichen Fahrbahnreinigung für 10 ausgewählte Anliegerstraßen eingeführt, für die bisher eine wöchentliche Reinigung erfolgt. Die Auswirkungen der 14-täglichen Fahrbahnreinigung sind im nächsten Jahr zu kontrollieren, zu dokumentieren und hinsichtlich der Häufigkeit zukünftiger Satzungsregelungen zur Reinigung von Anliegerstraßen auszuwerten.

Im November 2010 soll die Straßenreinigungsgebührensatzung beschlossen werden. Die Straßenreinigungsgebührensatzung enthält die Gebührensätze nach Reinigungsklassen für das Jahr 2011. Es wurde die Ergänzung um die Reinigungsklasse der 14-täglichen Fahrbahnreinigung von Anliegerstraßen im Rahmen des Modellversuches vorgenommen. Die Kalkulation der Gebührensätze 2011 erfolgte u. a. unter Berücksichtigung der Betriebsergebnisse der Jahre 2008 und 2009. Im Ergebnis des Winters 2009 stiegen die Kosten im Vergleich zum Plan auf 157%. Nach einer Gebührenverringerung für die Jahre 2009/2010 durch vorangegangene milde Winterperioden ergibt sich für 2011 aufgrund der hohen Kosten der Winterdienstleistungen im Jahr 2009 eine Entwicklung in den Straßenreinigungsgebühren nach Reinigungsklassen auf 108,8 % bis 131,0 % und somit im Durchschnitt auf ca. 120 %; es wird wieder das Niveau der Jahre 2007 bzw. 2008 erreicht.
Beispiel für den Fahrbahnwinterdienst – Reinigungsklasse 60: 1,05 €/ 2005/06; 1,40 €/ 2007; 1,55 €/ 2008; 1,16 €/ 2009/10; 1,41 €/ 2011 - 121,6 %/Vorjahr