Seit 2008 sind Fahrzeuge des Internet-Konzerns Google auch auf Deutschlands Straßen unterwegs und nehmen mit ihren Spezialkameras Straßenpanoramen auf. Nahezu flächendeckend sollen so vom ganzen Land, und damit auch von den öffentlichen Bereichen aller brandenburgischen Städte und Gemeinden, Ansichten angefertigt werden. Schon bald können die 360-Grad-Bilder dann im Internet von jedem Interessierten aufgerufen und betrachtet werden; für Unkenntlichkeit sorgt Google Street View nur bei Gesichtern und Kfz-Kennzeichen.

Die hohe Bildauflösung liefert sehr detaillierte Außenaufnahmen. Das Unternehmen Google räumt Betroffenen deshalb die Möglichkeit ein, bereits vor Veröffentlichung der Aufnahmen Widerspruch einzulegen und auf diese Weise das Unkenntlichmachen der Bilder zu erreichen – sowohl bei der Ansicht im Internet als auch im Originaldatenbestand, also in den Rohdaten. Doch auch nach Start des Dienstes ist eine nachträgliche Unkenntlichmachung von Gebäudeansichten, Personen und Fahrzeugen möglich.

Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlen oder andere Gründe haben, können beim Internetdienst Google Street View gegen die Darstellung von Gebäuden oder Grundstücken, die ihnen gehören oder die sie bewohnen, Widerspruch einlegen. Nicht möglich ist dies allerdings bei Amtsgebäuden und Firmensitzen, beispielsweise von Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen. Betroffene Eigentümer oder Pächter von Gewerbebetrieben müssen, wenn sie der Veröffentlichung von Bildern ihres Betriebes widersprechen möchten, das Unternehmen ausdrücklich benennen, da Gewerbetriebe sonst nicht unkenntlich gemacht werden.

Google Street View wird zunächst für folgende Städte gestartet: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Der Widerspruch gegen eine Veröffentlichung von Gebäuden oder Grundstücken in diesen Städten vor Start des Dienstes ist nur bis zum 15. Oktober 2010, 24:00 Uhr, möglich. Für alle anderen Gebiete in Deutschland, also auch für Cottbus, bleibt diese Möglichkeit bis auf Weiteres bestehen. Google wird über den Ablauf der Widerspruchsfrist für die anderen Städte vier Wochen vorher öffentlich informieren.

Bürgerinnen und Bürger können Ihren Vorab-Widerspruch per Post an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg senden oder im Internet das von Google zur Verfügung gestellte Online-Tool (http://www.google.de/streetview) nutzen.