Nach den langen Winterwochen lässt die erst Frühlingssonne den Schnee schnell schmelzen, und die Hinterlassenschaften des Jahreswechsels, wie Böller, Raketen und Abfälle, sowie des Winters in Form von Streugut und vor allem Hundekot treten zum Vorschein.

Die Straßenreinigung der ALBA GmbH hat gegenwärtig alle Hände mit der Streugutbeseitigung zu tun. In den Anliegerstraßen sind jedoch die jeweiligen Grundstücks- und Hauseigentümer für die Reinigung der Gehwege und Straßen verantwortlich. Der städtische Fachbereich Ordnung und Sicherheit möchte deshalb darauf aufmerksam machen, dass die schnellstmögliche Wiederherstellung eines sauberen Stadtbildes nach dem langen Winter nur als gemeinsame Aktion von Stadt und Grundstückseigentümern realisierbar ist. Grundstückseigentümer sollten gerade jetzt die ihnen übertragene Pflicht zur Straßenreinigung verantwortungsbewusst erfüllen. Die Mitarbeiter des Fachbereichs führen in diesem Zusammenhang ab sofort im gesamten Stadtgebiet Schwerpunktkontrollen durch.

Hundehalter, die den Kot Ihres Hundes nicht beseitigen, und Bürger, welche ihren Müll achtlos wegwerfen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld im Höchstfall bis zu 500,00 Euro geahndet werden. Jeder Tierhalter ist entsprechend der Stadtordnung verpflichtet, Verunreinigungen auf Verkehrsflächen und Anlagen zu vermeiden oder unverzüglich zu beseitigen; dafür geeignete Materialien sind mitzuführen. Bürgerinnen und Bürger sollten sich auch nicht scheuen, achtlosen Hundebesitzern gegenüber konsequent aufzutreten und diese auf die notwenige Beseitigung der Verschmutzungen hinzuweisen. Der entscheidende Appell richtet sich jedoch an die Hundebesitzer selbst: Das Halten eines Tieres erfordert Verantwortungsgefühl und Rücksicht auf die Allgemeinheit. Hundehäufchen auf den Straßen von Cottbus sind kein förderliches Aushängeschild für unsere Stadt.