Ein Osterfeuer zu entzünden, ist ein weit verbreiteter und sehr beliebter Brauch in der Niederlausitz. Trotz Feinstaubbelastung und damit verbundener Einschränkungen soll diese österliche Tradition auch weiterhin gepflegt werden können, doch sind einige Regeln unbedingt zu beachten.

Ein Osterfeuer darf keinesfalls der Entsorgung von Gartenabfällen, Haus- oder Sperrmüll dienen. Zu verwenden ist ausschließlich trockenes, abgelagertes Holz. Und selbst dessen Verbrennung setzt im Freien, also außerhalb einer geeigneten Anlage, eine Vielzahl von Luftschadstoffen mit teilweise hohem gesundheitsschädlichem Potenzial frei.

Um unsere Umwelt zu schützen und Traditionen dennoch bewahren zu können, wird im Jahr 2010 je Cottbuser Stadtteil/ Ortsteil ein Osterfeuer genehmigt. Der Antrag dafür ist formgebunden. Das Formular ist im Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung erhältlich und auch im Internet unter www.cottbus.de verfügbar.

Alle Veranstalter und Besucher der Osterfeuer werden gebeten, die notwendigen Sicherheitsvorschriften auf den Festplätzen einzuhalten und eventuelle Anweisungen der Ordnungskräfte zu beachten – damit die Osterfeuer auch in diesem Jahr als ungetrübtes Erlebnis in Erinnerung bleiben.