Jeder sechste Bewohner Deutschlands fühlt sich durch Straßenverkehrslärm stark bzw. äußerst gestört und belästigt. Auch in Cottbus ist der Hauptverursacher für Lärmbelastungen und -belästigungen der motorisierte Straßenverkehr. „Deshalb setzen unsere Maßnahmen der ersten Stufe des Lärmaktionsplanes primär bei der Reduzierung des von Pkw und Lastwagen verursachten Lärms an“, so Lothar Nicht, Beigeordneter für Ordnung, Sicherheit, Umwelt und Bürgerservice.

Der Lärmaktionsplan benennt „Brennpunkte“ in Cottbus, für die ein Lärmpegel von 70 Dezibel (als gewichteter 24-Stunden-Mittelwert) und 60 Dezibel (als nächtlicher Mittelwert) zugrunde gelegt wurde. Die Stadt hat die von Autos und Straßenbahnen ausgehende Geräuschkulisse analysiert und - auch aufgrund von Anregungen aus der Bevölkerung - daraus ein erstes Maßnahmenpaket abgeleitet, welches von der Stadtverordnetenversammlung im letzten Mai beschlossen wurde. Dieses Maßnahmenpaket sieht vor, auf folgenden Straßenabschnitten ab dem 28.12.2009 in den Nachtstunden von 22 bis 5 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h zu senken:

  • Dresdener Straße, zwischen Eilenburger und Hermann-Löns-Straße
  • Sielower Landstraße, zwischen Nordring und Rennbahnweg
  • Madlower Hauptstraße, zwischen Kiekebuscher Weg und Gelsenkirchener Allee
  • Thiemstraße, zwischen Finsterwalder und Welzower Straße
  • Karl-Liebknecht-Straße, zwischen Friedrich-Hebbel-Straße und Mittlerer Ring

Vorgesehen ist die Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Probe, so dass, wenn Probleme hinsichtlich Verkehrssicherheit, Durchlassfähigkeit, Verkehrsfluss usw. entstehen, eine Neuabwägung der entsprechenden Maßnahme erfolgen kann
In der ersten Stufe des Lärmaktionsplanes war auch vorgesehen, die Geschwindigkeit in der Saarbrücker Straße, zwischen Lipezker Straße und Gelsenkirchener Allee, auf 30 km/h in den Nachtstunden zu reduzieren. Da die Saarbrücker Straße zwischenzeitlich ausgebaut und ein neuer Fahrbahnbelag aufgetragen ist, erfolgt nach dem Komplettausbau eine Verkehrszählung mit anschließender Lärmberechnung durch das Landesumweltamt. Im Ergebnis der dann vorliegenden Resultate wird eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung geprüft.

Besonders in Bereichen mit vielen Betroffenen bietet die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein wichtiges Instrument zur Lärmminderung und wird daher inzwischen auch verstärkt an Hauptverkehrsstraßen in anderen Städten und Gemeinden der Bundesrepublik eingesetzt. In geschlossenen Ortschaften werden mit der Herabsetzung von Tempo 50 auf Tempo 30 Pegelminderungen von 1,5 dB(A) bis 2,5 dB(A) erreicht.

Eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit verringert neben dem Lärm auch die Schadstoff- bzw. CO2-Emissionen und die Unfallhäufigkeit. Beispielsweise können Stickoxide bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50 um ca. 40 % reduziert werden, wenn mit der Temporeduzierung ein gleichmäßiger Geschwindigkeitsverlauf verbunden ist. Dazu der Beigeordnete Lothar Nicht: „Mit der Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung in den Abend- bzw. Nachtzeiten werden wir in Cottbus den neuen Qualitätsanforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung vor einer Gesundheitsschädigung durch Lärm, kurzfristig gerecht.“

Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung kann auch ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation durch geringere Emissionen und Aufwirblungen geleistet werden. Zwischen 22 und 5 Uhr, wenn der Schutzbedarf der Bevölkerung wegen der Nachtruhe deutlich höher liegt, ist die Zahl der Fahrzeuge, die von den Geschwindigkeitsbegrenzungen betroffen sind, relativ niedrig; in den Abend- und Nachtstunden beträgt das Verkehrsaufkommen nur noch ca. 10 bis 15 % der normalen werktäglichen Verkehrsbelastung.

„In Summe wird durch vertretbare Einschränkungen für eine geringe Anzahl von Verkehrs-teilnehmern die Wohnqualität für eine große Anzahl von Einwohnern wesentlich verbessert und deren Gesundheitsgefährdung durch Lärm reduziert“, so Lothar Nicht.

Neben den Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Lärmminderung sind aber auch die Bürgerinnen und Bürger selbst gefragt. Sie können einen Beitrag leisten durch Verkehrsvermeidung bzw. -verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel, durch Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen und eine angepasste Fahrweise.