Die Gebühr für die Kippung von Restabfallbehältern sinkt um 1,85%. Die Stadt bietet erstmals einen gebührenpflichtigen Holservice für Abfallbehälter an.

In der Stadtverordnetenversammlung am kommenden Mittwoch werden die Vorlagen zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Cottbus und der Abfallgebührensatzung der Stadt Cottbus beraten. Beide Satzungen sollen zum 01.01.2010 in Kraft treten.

In der Abfallentsorgungssatzung werden bei den zugelassenen Abfallbehältern die maximalen Füllgewichte ergänzt. Diese zulässigen Gesamtgewichte dürfen nicht überschritten werden, da eine Entleerung überladener Behälter zu Schäden an den Sammelfahrzeugen und den Abfallbehältern führen kann und auch aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht zulässig ist. Abfallbehälter werden von der Stadt für die Erfassung von Altpapier und von Restabfällen für die Grundstücksentsorgung bereitgestellt. Bei einer ordnungsgemäßen Nutzung der Sammelsysteme der Stadt (z. B. für Sperrmüll, Schrott, E-Schrott, Bauabfällen/mineralischen Abfällen) entsprechend der Abfallentsorgungssatzung kann es nicht zu einer Überschreitung der maximalen Füllgewichte kommen. Kann ein Anschlusspflichtiger nicht gewährleisten, dass die Abfallbehälter am Entleerungstag am Fahrbahnrand oder an einer für das Sammelfahrzeug gefahrlos befahrbaren öffentlichen Verkehrsanlage bereitgestellt werden, bietet die Stadt erstmals einen gebührenpflichtigen Holservice an. Auf schriftlichen Antrag werden die Behälter zur Entleerung durch das Entsorgungsunternehmen vom Standplatz abgeholt und zum Haltepunkt des Entsorgungsfahrzeuges transportiert.

In der Abfallgebührensatzung werden die Gebühren für die Annahme und Entsorgung von Abfällen auf der Umladestation, die Gebühren für die Entleerung der Restabfallbehälter und die Gebühren für den zusätzlichen Transport der Restabfallbehälter auf Antrag des Anschlusspflichtigen geregelt. Die Gebühren für die Annahme von Abfällen an der Umladestation steigen im Jahr 2010 um 6,6% auf 141,12 €/t, für die Annahme von mineralischen Abfällen auf 179,29 €/t. Trotz dieser Steigerungen und eines weiteren Rückganges des Entsorgungsvolumens können die Gebühren für die Entleerung der Restabfallbehälter um 1,85% gesenkt werden. Hier wirkt sich die Reduzierung des Entgeltes des Entsorgungsunternehmens ALBA Kosten mindernd aus.

Beigeordneter Lothar Nicht fasst zusammen: „Für die Müllentsorgung gibt es insgesamt eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger.“