Im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 10. Juli 2009 müssen die Öffnungszeiten der Wohngeldstelle der Stadt Cottbus verkürzt werden. In diesen Wochen stehen die Mitarbeiter dieses Bereiches für den Publikumsverkehr nur dienstags zur Verfügung; donnerstags bleibt die Wohngeldstelle geschlossen.

Wegen der weiterhin hohen Anzahl zu bearbeitender Wohngeldanträge sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Berechtigten so schnell wie möglich die ihnen zustehende Unterstützung zukommen zu lassen.

Natürlich können Neu- oder Folgeanträge auch am Donnerstag im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, abgegeben werden. Empfehlenswert ist es jedoch, die Anträge dienstags direkt im Servicebereich Wohngeld zu stellen, da dort durch die Sachbearbeiter eine sofortige Vollständigkeitsprüfung vorgenommen werden kann. So wird doppelter Aufwand für die Antragsteller und die Bearbeiter vermieden.

Cottbuserinnen und Cottbuser, die im oben genannten Zeitraum donnerstags keinen Wohngeldantrag stellen können, haben keine Nachteile. Gemäß Wohngeldgesetz beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt wurde.