Städte erwarten größere Rechtssicherheit bei Mitteln aus dem Konjunkturpaket - Problem der Kassenkredite bleibt ungelöst

Der Deutsche Städtetag begrüßt die Absicht der Föderalismuskommission, mit ihren Beschlüssen den Kommunen die Nutzung der Investitionshilfen im Rahmen des Konjunkturpaketes zu erleichtern. "Die Kommission will die Kompetenz des Bundes erweitern, in Notsituationen wie der gegenwärtigen Rezession den Kommunen Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Nachdem es einige Verunsicherung in den Kommunen wegen der restriktiven Verfassungslage gegeben hat, ist das ein guter Ansatz. Die Kommunen erwarten allerdings mit Blick auf die kommende Verfassungsänderung eine Klarstellung, dass sie ab sofort zum Beispiel Investitionen in Schulen mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket nicht allein auf energetische Sanierung beschränken müssen, sondern teilweise auch für andere dringend nötige Maßnahmen einsetzen können", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus: "Andernfalls bestünde die Gefahr, dass notwendige Investitionen verzögert würden."

Die Föderalismuskommission hatte am vergangenen Donnerstagabend in ihrer abschließenden Sitzung beschlossen, den Artikel 104 b des Grundgesetzes zu erweitern, um in bestimmten Notsituationen auch Mittel gewähren zu können, für die der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat. Nach der bisherigen Verfassungslage durfte der Bund Geld an die Kommunen nur in sehr engen Grenzen geben. Es sei gut, dass dieser Missstand aus der Föderalismusreform I nun behoben werde, sagte Articus. Der Deutsche Städtetag begrüßte weiter, dass die kommunalen Haushalte nicht in die Verschuldensgrenzen von Bund und Ländern einbezogen werden müssen. "Für die Kommunen existieren bereits effektive Instrumente gegen die strukturelle Verschuldung. Das jeweilige Gemeindehaushaltsrecht in den Ländern sieht anders als bei Bund und Ländern vor, dass die Kommunen ihre Haushalte ausgleichen. Und das demnächst flächendeckend auf der kommunalen Ebene eingeführte neue Rechnungswesen (Doppik) entfaltet ebenfalls seine Wirkung", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.

Allerdings liegen die Kassenkredite, mit denen finanzschwache Kommunen ihre laufenden Ausgaben finanzieren müssen, weiter auf einer Rekordhöhe von fast 30 Milliarden Euro. Dieses Problem könne nicht durch strenge Schuldengrenzen, sondern nur durch eine dauerhaft aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen gelöst werden. "Bedauerlich ist, dass die Kommission sich nicht mit der aufgabengerechten Finanzausstattung aller bundesstaatlichen Ebenen befasst hat. Der wichtige Schritt eines Schuldenabbaus der öffentlichen Hand bleibt unvollständig, wenn die öffentlichen Aufgaben unterfinanziert bleiben", so Articus weiter. Dann drohe sogar die Gefahr, dass die Länder unter dem Druck des Neuverschuldungsverbots ihre notleidenden Haushalte auf Kosten der Kommunen zu sanieren versuchen.

Zufrieden zeigen sich die Städte darüber, dass die wiederholten Zugriffsversuche einiger Länder auf die Grundsteuer und Grunderwerbssteuer abgewehrt worden sind. "Die Kompetenz für diese Steuern auf die Länder zu übertragen, hätte eine wirtschaftsfreundliche, überschaubare Regelung durch mehr Unübersichtlichkeit und Bürokratie ersetzt. Diese Erkenntnis hat sich erfreulicherweise - auch auf Grund der massiven Einwände des Deutschen Städtetages - durchgesetzt." Eine Übertragung der Zuständigkeit auf die Länder hätte übrigens deren Finanzautonomie gar nicht gestärkt, weil das Steueraufkommen den Kommunalhaushalten und nicht den Länderhaushalten selbst zufließt, so Articus.