Städte appellieren an Länder: Mittel aus Konjunkturpaket rasch weitergeben – auch an finanzschwache Kommunen

Der Deutsche Städtetag hat an die Länder appelliert, mit den Kommunen jetzt rasch zu vereinbaren, wie die Mittel aus dem Konjunkturpaket II schnell vor Ort ankommen und in kommunale Investitionen umgesetzt werden können. Dabei sollten die Länder unbedingt auch finanzschwachen Kommunen den Zugang zu den Geldern ermöglichen.

Der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, sagte heute nach Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des kommunalen Spitzenverbandes in Nürnberg: „Die Städte unterstützen das kommunale Investitionsprogramm im Konjunkturpaket und wollen aktiv dazu beitragen, dass es ein Erfolg wird. Damit das gelingt, sollten die Länder ihren Kommunen jetzt die Mittel so unbürokratisch wie möglich zur Verfügung stellen. Wenn die Städte das Geld als Pauschale überwiesen bekommen, zum Beispiel nach Schülerzahl berechnet für die Projekte im Bildungsbereich, dann können wir schnell loslegen und Schulen und Kindergärten sanieren.“

Das sei wesentlich unkomplizierter als ein zeitraubendes Antragsverfahren, bei dem sich Kommunen erst Projekte einzeln bewilligen lassen müssen. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gebe es bereits eine Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden über die pauschale Weitergabe der Mittel, so dass die Städte dort rasch handeln und geeignete Investitionsvorhaben bestimmen könnten.

Ude begrüßte, dass die Bundesregierung mit dem kommunalen Investitionsprogramm einen richtigen Schwerpunkt gesetzt habe, um wirtschaftlichen Abschwung und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Kommunale Investitionen in Bildung und Infrastruktur seien Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Mit Blick auf finanzschwache Städte betonte der Städtetagspräsident: „Die Länder sollten die Vorgabe der Verwaltungsvereinbarung sehr ernst nehmen und auch finanzschwachen Kommunen den Zugang zu den Finanzmitteln eröffnen, zum Beispiel durch sehr geringe Eigenanteile für diese Kommunen oder durch eine Finanzierung des Eigenanteils über KfW-Kredite. Denn von Investitionen sind in strukturschwachen Regionen vergleichsweise große Effekte für die Konjunktur zu erwarten. Zudem fördert eine Vergabe der Mittel auch an finanzschwache Kommunen gleichwertige Lebensverhältnisse, die nach unserer Verfassung geboten sind.“ Der Investitionsbedarf sei in notleidenden Städten besonders hoch, weil dort viele Maßnahmen mangels Haushaltsmitteln lange nicht angepackt werden konnten.

Die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Petra Roth aus Frankfurt am Main, wandte sich gegen vorschnelle Urteile, finanzstarke Kommunen würden bei dem Investitionsprogramm ungerecht behandelt: „Es geht nicht darum, finanzschwache Städte zu bevorzugen, sondern sie nicht zu benachteiligen. Frühere Förderprogramme für kommunale Investitionen krankten daran, dass finanzschwache Städte sie kaum in Anspruch nehmen konnten. Denn ihnen fehlen die Mittel für den Eigenanteil, oder ihre Defizite sind so hoch, dass sie keine Kredite mehr aufnehmen dürfen.“

Petra Roth hob hervor, da in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern eine Quote von 70 Prozent der Finanzmittel für kommunale Investitionen festgeschrieben sei, werde nun der Großteil der Mittel auch tatsächlich bei den Kommunen ankommen. Die Städte bewerteten es als positiv, dass Länder ihren Kommunen zum Teil auch einen höheren Anteil als 70 Prozent zur Verfügung stellen, wie das beispielsweise Nordrhein-Westfalen mit fast 84 Prozent und das Saarland mit 75 Prozent planen.