In diesem Jahr endet die vierjährige Wahlperiode für die ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit und für die Schöffen der Strafgerichtsbarkeit. Deshalb werden neue Kandidaten gesucht.

Die Stadt Cottbus ist verpflichtet, Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowohl für das Verwaltungsgericht als auch für das Oberverwaltungsgericht aufzustellen. In die Liste ebenfalls aufzunehmen sind 126 Schöffen und 88 Jugendschöffen. Alle interessierten Cottbuser Bürgerinnen und Bürger ruft die Stadtverwaltung daher auf, sich für die jeweiligen Vorschlagslisten zu bewerben.

Die Kandidaten brauchen keine juristischen Kenntnisse. Eigenschaften, die ehrenamtliche Richter haben sollten, sind: gesunder Menschenverstand, Berufserfahrung, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, ein großes Verantwortungsbewusstsein, eine eigene Meinung vertreten, aber auch die Anderer würdigen können, und vor allem Unvoreingenommenheit. Jugendschöffen sollten außerdem über Erfahrung in der Jugendarbeit verfügen.

Bürgerinnen und Bürger, die dieses Ehrenamt für fünf Jahre ausüben möchten, wenden sich bitte bis zum 31. März 2008 an den Servicebereich Recht der Stadtverwaltung Cottbus, Neumarkt 5, Telefon (0355) 612 2315.

Im Bereich der Jugendschöffen ist die Bewerbung bitte an den Fachbereich Jugend, Schule und Sport, Karl-Marx-Straße 67/68 (Telefon 0355/ 612 3536) zu richten.

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Anträge für die Aufnahme in die Vorschlagsliste können auch hier heruntergeladen werden: