Anmeldung zur Prüfung zum Erwerb des Fischereischeins bis spätestens 15. Februar

Der Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer ist im Land Brandenburg seit dem 01. Juli 1994 für jeden Angelfischer Pflicht.
Wie die Untere Fischereibehörde im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus mitteilt, ist als Termin für die nächste Anglerprüfung der 01. März 2008, ein Sonnabend, festgelegt.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst folgende Wissensgebiete:

  • Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
  • Fanggeräte und deren Anwendung
  • Behandlung der gefangenen Fische
  • Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)

Zur Prüfung zugelassen werden auch Jugendliche; sie müssen am Tag der Prüfung das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Anmeldung zur Prüfung erforderlich.

Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung

Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus stellen ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung bis zum 15. Februar 2008 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Cottbus. Mit diesem Antrag ist die Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 EURO zu entrichten.

Anfragen zur Durchführung der Anglerprüfung können an die Untere Fischereibehörde im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung, Karl-Marx-Straße 67, zu den Sprechzeiten gestellt werden (Telefon 0355-612 2363 oder 0355-612 2717).

Nach dem 15. Februar 2008 eingereichte Anmeldungen können leider keine Berücksichtigung mehr finden.