Das Gutachten „Besondere Bodenrichtwerte“ wurde zum Wertermittlungsstichtag 01.07.2007 durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Cottbus aktualisiert und liegt nun vor.
Die Stadt hat seit 2005 den Eigentümern eines im Sanierungsgebiet „Modellstadt Cottbus“ gelegenen Grundstückes die Problematik der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages erläutert und nahe gelegt. Alle zum Zeitpunkt 2005/2006 vorhandenen Grundstückseigentümer wurden angeschrieben und mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt. Das persönliche Gespräch zwischen dem jeweiligen Eigentümer und der Stadtverwaltung oder dem Sanierungsträger DSK hatte jedoch den Vorrang, auch um spezielle Fragen erörtern zu können.

Bisher wurden Ausgleichsbeträge in Höhe von 5,5 Mio. Euro eingenommen und damit eine Grundstücksfläche von 247.391,21 m² (24,7 ha) erfasst. Das sind rund 54 % der Flächen, für die ein Ausgleichsbetrag zu zahlen ist, öffentliche Verkehrs- und Grünflächen ausgenommen. Die eingenommenen Ausgleichsbeträge wurden bereits vollständig zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen weiterverwendet. Auch die noch zu erwartenden Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen bis zum Abschluss der Maßnahme im Jahre 2011 stehen dem Sanierungsgebiet „Modellstadt Cottbus“ zur Verfügung. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme und Aufhebung der entsprechenden Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes eingenommene Ausgleichsbeträge müssen zu zwei Drittel an den Bund und das Land Brandenburg abgeführt werden.

Bis zum 31.12.2008 haben die Grundstückseigentümer noch die Möglichkeit, bei vorzeitiger Ablösung des Ausgleichsbetrages 10% Verfahrensabschlag zu erhalten. Ab dem 01.01.2009 bis zum 31.12.2010 gewährt die Stadt Cottbus noch 5 % Verfahrensabschlag, bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung. Ab 2011 sind keine Verfahrensabschläge mehr möglich. Es muss dann der volle Ausgleichsbetrag gezahlt werden. Eigentümer, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht die vorzeitige Ablösung des Ausgleichbetrages vorgenommen haben, werden dann per Bescheid zur Ausgleichsbetragszahlung veranlagt.

Jeder Bürger, jeder Eigentümer kann sich im Internet unter www.modellstadt-cottbus.de beziehungsweise www.cottbus.de/rathaus/stadtentwicklung/modellstadt ausführlich informieren. Hier gibt es auch verschiedene Dokumente zum Herunterladen:

  • Gutachten „Besondere Bodenrichtwerte“ gemäß § 196 Abs.1 Satz 5 BauGB
    Anfangs- und Endwertqualität und Anlagen (Wertermittlungsstichtag 01.07.2007)
  • Anschreiben an die Grundstückseigentümer
  • Formular zur Antragstellung auf vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages
  • Informationsflyer