Rechtzeitig an die erforderlichen Genehmigungen denken

Alljährlich pflegt man in der Niederlausitz den Brauch, Osterfeuer zu entzünden. Ihren Ursprung haben diese in den vorchristlichen Frühlingsfeuern, denen man reinigende Wirkung zuschrieb. Man glaubte, sie schützen Menschen, Vieh, Hof und Flur vor Schaden, Krankheit, Unheil und Verderb.
Als altes Brauchtum wird noch heute in zahlreichen Städten und Gemeinden von den jungen Burschen Holz und Reisig gesammelt und zum großen Osterfeuer aufgeschichtet. In kleineren Gruppen bewachen die Jugendlichen dann den Platz, um ein vorzeitiges Anzünden durch junge Leute aus anderen Ortschaften zu verhindern. Auch das gehört zum Brauch des Osterfeuers in unserer Gegend.

Vor dem Vergnügen kommen jedoch die Formalitäten:
Die Veranstalter der traditionellen Osterfeuer in den einzelnen Stadtteilen sollten sich rechtzeitig mit dem städtischen Ordnungsamt (Telefon 612 2327 bzw. 612 2312) in Verbindung setzen, um die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Der Antrag ist an bestimmte Formvorschriften gebunden.
Die erforderlichen Formulare sind im Technischen Rathaus in der Karl-Marx-Straße 67 erhältlich. Die Ansprechpartner finden sich im Ordnungsamt, Sachgebiet Ordnungsaufgaben.

Besonders zu beachten ist:
Das Osterfeuer darf nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden. Zugelassen ist nur das Verbrennen von trockenem, naturbelassenem Holz.