Ab dem 1. März 2007 gilt für Kraftfahrzeuge eine neue Zulassungsverordnung. Welche wichtigen Änderungen bringt diese mit sich?

Oldtimer
Als Oldtimer werden nur noch Fahrzeuge anerkannt, die ein Mindestalter von 30 Jahren haben. Die Fahrzeuge müssen vor der Zulassung von einem Prüfingenieur oder amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. Prüfer begutachtet werden.

Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
Die bisher geltende Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Außerbetriebsetzung entfällt und wird durch die Außerbetriebsetzung ersetzt.
1. Vorteil: Die Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges ist innerhalb von mindestens sieben Jahren ohne eine Begutachtung nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) möglich. Statt des „Vollgutachtens“ ist nunmehr der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ausreichend.
2. Vorteil: Mit der Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei. Es ist nicht - wie bisher - an das stillgelegte Fahrzeug gebunden, sondern kann sofort wieder vom Nutzer reserviert werden bzw. für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges verwendet werden.

Ab 1. März 2007 sind im Dienstleistungszentrum Nord des Bürgeramtes/ Kfz-Zulassungsbehörde auch die drei verschiedenen Feinstaubplaketten erhältlich. Grundlage für die Zuteilung einer Plakette ist die Schadstoffklasse des betreffenden Fahrzeuges. Die Plaketten kosten 5 Euro.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsbehörde unter der Telefonnummer (0355) 612 4751 gern zur Verfügun