Der Vorschlag der Polizei, zunächst für den Stadthallenvorplatz ein Alkoholverbot in der Stadtordnung zu verankern, nahm die Cottbuser Stadtverwaltung mit Interesse auf. Die Anregung ist nicht neu. In verschiedenen Gremien sind die Vor- und Nachteile einer solchen Maßnahme diskutiert worden. Jugendamt und Ordnungsamt sind sich des Brennpunktes Stadthallenvorplatz wohl bewusst. Die von der Polizei genannten Möglichkeiten eines Alkoholverbotes bedürfen der erneuten Prüfung.
Sicherlich brächte es ein verbessertes Sicherheitsgefühl für den konkreten Ort mit sich, die „Wurzel des Übels“ wird mit dem Alkoholverbot vor der Stadthalle aber wohl nicht gepackt. Ein Teil der Jugendlichen und Erwachsenen zöge sich an weniger gut übersehbare Plätze zurück, andere ließen sich sicher auf ein packendes „Katz- und Mausspiel“ mit den Ordnungskräften ein. Polizei und Ordnungsamt besitzen schon heute die Möglichkeit, mit Platzverweisen auf unhaltbare Zustände zu reagieren. Aber damit wird das Problem verlagert.
Ziel des Streetworkings, der aufsuchenden Sozialarbeit, ist es, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen. Gleichzeitig bemühen sich die Stadt, die Kultureinrichtungen und die Sportvereine, den Platz mit solchem urbanen Leben zu erfüllen, dass er auch von den betreffenden Jugendlichen auf andere Weise genutzt wird. Oberbürgermeister Frank Szymanski wird in den nächsten Tagen zu einem koordinierenden Gespräch einladen.