Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg bietet in Zusammenarbeit mit dem Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (LStU) Beratungen zum Thema Rehabilitierung von SED-Unrecht an. In Cottbus findet diese Beratung am kommenden Dienstag, 19.12.2006, von 11.00 bis 17.00 Uhr im Rathaus, Neumarkt 5, Begegnungsraum (Erdgeschoss) statt. Folgende Gebiete werden dabei erfasst:

  • Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) bietet die Möglichkeit, Menschen, die aus politischen Gründen in Haft waren, zu rehabilitieren. Entschädigungsleistungen und rentenrechtliche Besserstellung wären die Folge.
  • Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) bietet die Möglichkeit der Rehabilitierung für Menschen, die aus politischen Gründen ihren Beruf aufgeben mussten. Auch hier wären die rentenrechtliche Besserstellung und Ausgleichsleistungen möglich.
  • Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) eröffnet die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen, die der politischen Verfolgung gedient haben, überprüfen zu lassen.
    Das VwRehaG erfasst auch Personen, die ihr Leben infolge von Übergriffen der Polizei und anderer Einsatzkräfte bei der Niederschlagung des Aufstandes vom 17. Juni 1953 im Beitrittsgebiet ohne Gewahrsamsnahme und Verurteilung verloren haben. Deren nächste Angehörige können heute Unterstützungsleistungen beantragen.

Zusätzlich nimmt der Mitarbeiter des LStU Anträge auf Einsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR entgegen und berät zu Fragen, die zu diesem Thema auftauchen.

Sollten Interessierte am 19. Dezember verhindert sein, so können sich diese auch an Barbara Radtke, Mitarbeiterin in der Rehabilitierungsbehörde im Ministerium des Innern, wenden (Telefon: 0331/ 866–2398, E-Mail: barbara.radtke@mi.brandenburg.de).