Informationen und helfende Hinweise der Unteren Jagdbehörde

Rund 200.000 Stück Wild, davon allein über 120.000 Rehe, kommen alljährlich auf bundes-deutschen Straßen durch Verkehrsunfälle ums Leben. Schon allein diese rein statistische Bilanz (und dazu eine nicht berechenbare Dunkelziffer!) macht das Ausmaß erschreckend deutlich.

Die Ursachen der Wildunfälle sind vielfältig. Eine steigende Tendenz im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres liegt in der Natur der Sache. Das Tier selbst trägt dazu bei, indem es sein Verhalten, seinen Lebensrhythmus ändert. Bei der Suche nach neuen Äsungsflächen, weg von Stilllegungsflächen oder abgeernteten Feldern, und zur Zeit der Brunft erhöht sich die Gefahr einer Kollision mit Wild. Deshalb ist für Kraftfahrzeugführer besondere Vorsicht im Morgengrauen und in der Abenddämmerung geboten. Aufmerksamkeit und rücksichtsvolles Fahren auf den mit Warnschildern „Achtung, Wildwechsel“ gekennzeichneten Straßenabschnitten sind Voraussetzung, um eine Kollision mit Wild möglichst zu vermeiden. Ein Ignorieren dieser Warnschilder bedeutet Leichtsinn mit oft tödlichen Folgen für Mensch und Tier.

Besonders im Frühjahr und im Herbst erhält die Untere Jagdbehörde der Stadt Cottbus Telefonanrufe mit Hinweisen zu Wildunfällen. Manche Anrufer äußern auch die Bitte, einen Wildunfall vom Vortag für die Haftpflichtversicherung bestätigt zu bekommen. Dies muss leider aus rechtlichen Gründen versagt werden, da der Kraftfahrzeugführer eine „Unterlassungssünde“ begangen hat. Denn das Bundesjagdgesetz sagt dazu: „Wer bewegungsunfähiges oder verendetes Schalenwild, d.h. Rehe, Hirsche, Wildschweine, in der freien Natur wahrnimmt oder als Führer eines Fahrzeuges angefahren oder überfahren hat, ist verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen.“

Als Fahrzeugführer hat man sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern, um diesem Qualen zu ersparen. Das versteht sich eigentlich von selbst und fordert auch das Tierschutzgesetz. Fast immer bedeutet das, dass das Tier durch einen Berechtigten, d. h. Polizei oder Jäger, getötet werden muss. Die Praxis zeigt jedoch etwas anderes. Telefonische Informationen von unfallbeteiligten Kraftfahrzeugführern an die Polizei oder an den Jagdpächter bzw. an die Untere Jagdbehörde bleiben, aus welchen Gründen auch immer, aus. Die Dunkelziffer der nicht angezeigten Wildunfälle mit geringem Sachschaden bleibt somit eine große Unbekannte, stellt jedoch einen wirtschaftlichen Schaden dar, wenn das Wild verendet und für den Menschen genussuntauglich wird.

Eine häufig gestellte Frage ist die, ob es eine „Lösung“ gegen Wildunfälle gibt? Die klare Antwort lautet: Nein. Im Jahre 1996 wurden durch die Stadtverwaltung Cottbus mit erheblichem finanziellen Aufwand 1.000 Wildwarnreflektoren erworben und in unfallgefährdeten Abschnitten an die Straßenbegrenzungspfosten angebracht. Sie reflektierten beim Auftreffen des Autoscheinwerfers das Licht in den Wald bzw. das Feld. Leider musste festgestellt werden, dass die Reflektoren nur eine kurzzeitige Wirkung hatten. Das Wild gewöhnte sich daran und war somit nicht abzuschrecken, die Straße zu überqueren. Zudem reduzierten sich die Reflektoren im Lauf der Jahre, vorrangig durch Vandalismus. Ein weiteres Warnmittel waren die so genannten Wildduftzäune, eine kostenintensive Chemikalie, die an Straßenbäumen angesprüht wurde und deren widerlicher Geruch das Wild vom Überqueren der Straße abhalten sollte. Dies brachte ebenfalls nur kurzzeitigen Erfolg. Eine bessere Wirkung erzielte die selbstklebende Aluminiumfolie, die von den Jägern als Ring um die Straßenbäume gewickelt wurde. Derzeit der wirkungsvollste Versuch, Wildunfälle zu minimieren – jedoch eben nur ein Versuch und kein „Allheilmittel“. Die so genannten „Ultraschallpfeifchen“, montiert an die Stoßstange des Kraftfahrzeuges, brachten nach bisherigen Informationen auch nicht die gewünschte Wirkung.

Also, was tun, wenn es auf der Straße „gekracht hat“, und der Wildunfall passiert ist?

  • Erstatten Sie umgehend eine Anzeige zum Unfall bei der Polizei, mit konkreter Ortsbeschreibung. Warten Sie auf die Polizei, und lassen Sie den Unfall im Unfallprotokoll als Wildunfall durch die Polizei bestätigen. Somit haben Sie einen Nachweis über den Wildunfall für Ihren Versicherer!
  • Sollte Ihnen der für diesen Streckenabschnitt zuständige Jäger bekannt sein, so benachrichtigen Sie diesen, damit das Wild schnellstmöglich und fachgerecht geborgen wird.
  • Kann die Polizei nicht sofort zum Unfallort kommen und ist der Jäger nicht erreichbar, so benachrichtigen Sie bitte umgehend die Untere Jagdbehörde, die das weiter Notwendige veranlasst und Ihrem Versicherer den Wildunfall bestätigt.

Wichtig ist auch: Bedenken Sie bitte, dass die Mitnahme von Unfallwild nicht nur die Gefahr einer möglichen Infektion mit dem Tollwutvirus oder anderen Krankheitserregern birgt, sondern auch kein „Kavaliersdelikt“ ist. Dies ist Wilddiebstahl im Sinne des Gesetzes und stellt somit eine strafbare Handlung dar.

Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an die zuständige Untere Jagdbehörde. Für das Territorium der Stadt Cottbus ist die Untere Jagdbehörde im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Cottbus erreichbar unter der Telefonnummer (0355) 612 2363.