Berufsschule

Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht. Sie endet in dem Schuljahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Bei neuzugewanderten jungen Menschen handelt es sich in der Regel um asylsuchende oder asylberechtigte Jugendliche. Prinzipiell gelten für diese Gruppe gleiche gesetzliche Ausgangsbedingungen am Übergang von der Schule zum Beruf im Rahmen der gesetzlich verankerten Schul- und Berufsschulpflicht.

Oft liegen jedoch differenzierte Ausgangsbedingungen vor, wie fehlende oder nicht ausreichende Sprachkenntnisse, anderes Bildungssystem im Herkunftsland oder wenig bis keine Schulbildung (funktionaler Analphabetismus). Aufgrund von Flucht, Verfolgung und Aufenthalt in Erstaufnahmeunterkünften etc. kam es zu Brüchen in der Schulbiographie. Traumatische Erlebnisse, die unsichere Zukunftsperspektive, die Angst um Familienangehörige sowie Rassismus- und Ausgrenzungserfahrungen können die Lernbereitschaft deutlich vermindern. Deshalb müssen neben einer gesamtkommunalen Strategie- und Konzeptentwicklung für das Übergangsmanagement an der Schnittstelle Schule-Beruf die besonderen Bedarfe und Spezifika der Zielgruppe der neuzugewanderten Jugendlichen mitgedacht werden.

BSF-G Plus (Berufsgrundbildungsgang Plus)

Mit der Etablierung der BFS-G Plus Bildungsgänge wurde einem besonderen Bedarf mit der Implementierung von Sprachkursen Rechnung getragen. Für die Gruppe der ü18 nicht mehr berufsschulpflichtigen Neuzugewanderten und für die Gruppe der funktionalen Analphabet/innen (ü18 und u18) gibt es derzeit keine adäquate Antwort im bestehenden Schul- und Berufsschulsystem des Landes Brandenburg. Dieser Lücke soll mit Unterstützung der Wübben-Stiftung in Form eines Modellprojekts „Bilden, Lernen und Bewusstwerdung – Perspektiven für strukturelle Analphabet*innen“ begegnet werden.

Finanzierungsmöglichkeiten für Ausbildung und Studium

Weil Integration ohne Bildung nicht möglich ist, unterstützt das Bundesbildungsministerium die Eingliederung Schutz-Suchender in die deutsche Gesellschaft, indem sie verstärkt in deren Ausbildung investiert.

Deutsch lernen, eine Ausbildung zu absolvieren oder ein Studium aufzunehmen: Das ist der Schlüssel, um sich zu integrieren und am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilnehmen zu können. Die Mehrzahl der Geflüchteten ist unter 25 Jahre. Viele kommen ohne Ausbildung oder mussten ihr Studium abbrechen. In den kommenden Jahren stellt das Ministerium circa 130 Millionen Euro zusätzlich für Bildung und Ausbildung zur Verfügung.

Zum Download:

Ratgeber für Flüchtlinge: Finanzierungsmöglichkeiten für Ausbildung und Studium