Die Pachten für Garagengrundstücke und Einzelgärten auf städtischem Grundeigentum werden zum 01.01.2021 angepasst.
Das neue Pachtniveau wird sich an einem Sachverständigengutachten und am aktuellen Grundstücksmarktbericht orientieren. Gleichwohl werden die neuen Nutzungsentgelte sich auf einem sozialverträglichen Niveau befinden.
Allgemeine Hinweise
Mietverträge für Garagen sowie Pachten von Kleingartenanlagen des Kreis- beziehungsweise des Regionalverbandes der Kleingärtner sind von diesen Anpassungen ausdrücklich nicht betroffen.
Fristen
Gemäß § 8 Nutzungsentgeltverordnung haben Sie das Recht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Entgelterhöhung zur außerordentlichen Kündigung des Pachtvertrages.
verfügbare Formulare/Dokumente
- Download Immobilien;
- Antrag zur Miete einer städtischen Garage Immobilien; PDF / 28.32 KByte / 16.01.2023
- Antrag zur Pacht eines städtischen Gartengrundstücks Immobilien; PDF / 29.98 KByte / 23.06.2020
- Kündigung des Pachtvertrages für ein Gartengrundstück Immobilien; PDF / 308.00 KByte / 01.12.2020
- SEPA-Lastschriftmandat Immobilien; PDF / 61.22 KByte / 16.01.2023
- Vertragsanlage Identitätsnachweis Immobilien; PDF / 12.80 KByte / 16.01.2023
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