Das Standesamt stellt Geburtsurkunden und beglaubigte Abschriften von Geburtsurkunden von Personenstandsfällen aus, die im Standesamtsbereich Cottbus eingetreten sind.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder
Reisepass oder
Führerschein
Diese sind bei der schriftlichen/elektronischen Anforderung in Kopie zu übersenden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Vorfahren, Abkömmlinge, Geschwister oder Ehegatten.
Andere Personen können durch diese Person schriftlich bevollmächtigt werden.
In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung nachgewiesen werden.
Die Abholung der Urkunden kann durch Persönliche Vorsprache erfolgen. Dazu ist die Vorlage eines Personaldokuments erforderlich.
Urkunden und Abschriften können Sie auch per Brief, per Fax oder per E-Mail beantragen. Hierbei ist eine Kopie des Personaldokuments beizufügen. Nutzer von online-Diensten müssen diese Kopie ebenfalls zusätzlich übersenden. Hierzu werden Sie von uns per Email nach der Bestellung aufgefordert. Sie können die Unterlagen aber auch zeitgleich mit Ihrer Bestellung per Brief, FAX 0355612 13 3370 oder per Email an Standesamt@cottbus.de übersenden.
OHNE VORLAGE bzw. Kopie des Personaldokuments erfolgt hier KEINE BEARBEITUNG! Bei der Nutzung fremder online-Dienste entstehen höhere Kosten.
Allgemeine Hinweise
Personen, die nicht in Cottbus geboren wurden, erfahren hier die Anschriften anderer Standesämter. Wir helfen auch bei Urkundenanforderungen aus den ehemaligen Ostgebieten (jetziges Polen etc.)
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsrechtsreformgesetz
Gebühren
pro Urkunde: 10,00 € für jede weitere Ausfertigung dieser Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird: 5,00 €
Onlinevorgang
Kontakt
03046 Cottbus