Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Fachbereichs Gesundheit führt die Schuleingangsuntersuchung durch.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Fragebogen (siehe verfügbare Formulare/Dokumente)
- Impfausweis bzw. andere Impfdokumente
- eventuell andere vorhandene ärztliche Unterlagen (z.B. von der Erstuntersuchung)
Voraussetzungen
Ärztliche Untersuchung für alle ausländischen Kinder und Jugendlichen vom 6. – 18. Lebensjahr, die in Deutschland noch keine Schuluntersuchung hatten.
Allgemeine Hinweise
- Untersuchungen sind nur mit Terminvereinbarung im Gesundheitsamt möglich.
- Die Kosten für die Untersuchung trägt das Land.
- Bei Sprachverständigungsproblemen muss ein Dolmetscher mitgebracht bzw. der Fachbereich Gesundheit verständigt werden, damit dieser rechtzeitig durch den Fachbereich organisiert werden kann.
Rechtsgrundlagen
Die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter umfasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich der Untersuchung der Sinnesorgane gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung (vgl. Grundschulverordnung – GV § 4)
Gebühren
keine
verfügbare Formulare/Dokumente
- Angaben zur kinder- und jugendärztlichen Untersuchung Ihres Kindes - Schulquereinsteiger (Fragebogen) Gesundheit; PDF / 97.37 KByte / 13.12.2017
- Impfen - Arabisch Gesundheit; PDF / 212.57 KByte / 26.08.2016
- Impfen - Deutsch (Schutz für Ihr Kind vor Infektionskrankheiten) Gesundheit; PDF / 503.82 KByte / 24.08.2016
- Impfen - Englisch (Vaccinations) Gesundheit; PDF / 203.31 KByte / 26.08.2016
- Impfen - Russisch Gesundheit; PDF / 214.29 KByte / 26.08.2016
- Impfen - Türkisch Gesundheit; PDF / 642.81 KByte / 26.08.2016
Kontakt
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus