An-, Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag befindet sich im gedrucktem Abfallkalender auf Seite 5 oder im Downloadbereich des Amtes.
Voraussetzungen
Sie sind Grundstückseigentümer.
Allgemeine Hinweise
Eine An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern erfolgt nur im Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung.
Das Mindestvorhaltevolumen für Restabfall beträgt 7,5 l pro Person/Woche. Es werden alle Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind, angerechnet.
Rechtsgrundlagen
Abfallentsorgungssatzung
Abfallgebührensatzung
Gebühren
Gebührensatz pro Jahr nach § 2 (2) Abfallgebührensatzung
Fristen
Die An-, Ab- und Ummeldung der Abfallbehälter ist bis zum 15. des Monats für den ersten Tag des Folgemonats möglich.
Onlinevorgang
Kontakt
Name
Amt für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung
E-Mail-Adresse
Anschrift
Postanschrift
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Lage (Stadtkarte)
Telefon
0355/612-2753
0355/612-2761
0355/612-2761