An-, Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag befindet sich im gedrucktem Abfallkalender auf Seite 5 oder im Downloadbereich des Amtes.

Voraussetzungen

Sie sind Grundstückseigentümer.

Allgemeine Hinweise

Eine An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern erfolgt nur im Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung.
Das Mindestvorhaltevolumen für Restabfall beträgt 7,5 l pro Person/Woche. Es werden alle Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind, angerechnet.

Rechtsgrundlagen

Abfallentsorgungssatzung
Abfallgebührensatzung

Gebühren

Gebührensatz pro Jahr nach § 2 (2) Abfallgebührensatzung

Fristen

Die An-, Ab- und Ummeldung der Abfallbehälter ist bis zum 15. des Monats für den ersten Tag des Folgemonats möglich.

Onlinevorgang

Kontakt

Name
Amt für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung
Anschrift
Postanschrift
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Telefon
0355/612-2753
0355/612-2761