Studierende, die im Zusammenhang mit ihrem Studium oder in diesem Rahmen zu absolvierenden Prüfungen eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung geltend machen, können nach Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens einen Nachteilsausgleich durch Universität/Hochschule erhalten.
Erforderliche Unterlagen
• Personalausweis
• Vorhandene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.)
• Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamtes
• Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärzte
• Medikamentenplan
• Ausgefüllter Anamnesebogen
Elektronische Datenträger (DVD/CD) können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht verwendet werden.
Voraussetzungen
Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für die Antragsteller/innen durchgeführt, die ihren Wohnsitz in Cottbus haben.
Allgemeine Hinweise
Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.
Gebühren
Die Kosten trägt die untersuchte Person. Die Gebühr wird nach dem zeitlichen Aufwand gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Cottbus berechnet.
verfügbare Formulare/Dokumente
Kontakt
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus