Einen Antrag auf Lastenzuschuss können Personen mit geringem Einkommen stellen, die Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind.

Erforderliche Unterlagen

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Diesen erhalten Sie an den Empfängen der Rathäuser (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67, 03044 Cottbus oder Neumarkt 5, 03046 Cottbus) oder im PDF Format hier auf dieser Seite. Sollten Sie diese Möglichkeiten nicht nutzen können, könne Sie sich mittels dem Kontaktformular an uns wenden.
- Aufstellung aller Fremdmittel und die monatliche Belastung (z. B. mit Jahreskontoauszügen der Darlehen)
- Nachweis über Größe des Hauses (Grundriss)
- Angaben über Wohnfläche (Vordruck)
- Nachweis über Grundstückssteuer (Bescheid)
- Grundbuchauszug
- Nachweis Einkommen aller Haushaltsmitglieder,
wie z. B.
* Gehalt oder Lohn lt. Verdienstbescheinigung (Vordruck für 12 Monate)
* Zahlungen von der Agentur für Arbeit (ALG II, Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, ect.)
* Kindergeld (Bescheid und Zahlungsnachweis)
* Renten (Altersrente, Witwenrente, Halbwaisenrente)
* Ausbildungshilfen (BAföG, BAB)
* erhaltene/geleistete Unterhaltsleistungen (Urkunde und Zahlungsnachweis)
* Elterngeld, Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse
* Krankengeldbescheid (nur bei längerer Krankheit)
* Selbständige: Gewinn- und Verlustrechnungen, aktuelle BWA, Einkommens- und Gewerbesteuerbescheid
* Versicherungen zur Vorsorge (z. B. private Renten- u. Krankenversicherung)
* Schul-, Studien- und Ausbildungsbescheinigung bei Kindern über 15 Jahre
* eventuell Nachweis der Schwerbehinderung/Pflegebedürftigkeit
* Nachweis sonstige Einnahmen (z. B. Untervermietung)
* Nachweis über erhöhte Werbungskosten

Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Nachweise erforderlich sein.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses in Cottbus sein. Er darf keine ähnlichen Leistungen beziehen.
Für Empfänger von Bürgergeld gelten besondere Bedingungen. (siehe verfügbare Formulare "Infoblatt Hartz IV")

Allgemeine Hinweise

Bitte achten Sie darauf zu allen Angaben in Ihrem Antrag entsprechende Nachweise in Kopie beizulegen.
Nachstehend finden Sie den Antrag auf Lastenzuschuss, sowie die entsprechenden Anlagen.

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz
Sozialgesetzbuch
Bürgerliches Gesetzbuch

Gebühren

Dem Bürger gegenüber werden keine Gebühren bei der Antragstellung auf Lastenzuschuss erhoben.

Fristen

Der Heizkostenzuschuss II aus dem Entlastungspaket III wird voraussichtlich am 14.04.2023 ausgezahlt.

verfügbare Formulare/Dokumente