Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss
zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Es hilft allen Haushalten, deren Einkommen nicht ausreicht, um sich selber eine angemessene Wohnung zu besorgen.
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch! Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte deshalb seinen Anspruch geltend machen. Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Wohngeld wird als

- Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als

- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung (siehe Wohngeld - Lastenzuschuss)
geleistet.

Erforderliche Unterlagen

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Diesen erhalten Sie an den Empfängen der Rathäuser (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67, 03044 Cottbus oder Neumarkt 5, 03046 Cottbus) oder im PDF Format hier auf dieser Seite. Sollten Sie diese Möglichkeiten nicht nutzen können, könne Sie sich mittels dem Kontaktformular an uns wenden.
- Mietvertrag, Mietbescheinigung, Nachweis über die Zahlung der Miete und von Kabelgrundversorgung
- Nachweis Einkommen aller Haushaltsmitglieder,
wie z. B.

* Gehalt oder Lohn lt. Verdienstbescheinigung (Vordruck für 12 Monate)
* Zahlungen von der Agentur für Arbeit (ALG II, Arbeitslosengeld, usw.)
* Kindergeld (Bescheid und Zahlungsnachweis)
* Renten (Altersrente, Witwenrente, Halbwaisenrente)
* Ausbildungshilfen (BAföG, BAB)
* erhaltene/geleistete Unterhaltsleistungen (Urkunde und Zahlungsnachweis)
* Elterngeld, Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse
* Krankengeldbescheid (nur bei längerer Krankheit)
* Selbständige: Gewinn- und Verlustrechnungen, aktuelle BWA, Einkommens- und Gewerbesteuerbescheid
* Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen vom Sparbuch, Dividende)
* Versicherungen zur Vorsorge (z. B. private Renten- u. Krankenversicherung)
* Schul-, Studien- und Ausbildungsbescheinigung bei Kindern über 15 Jahre
* eventuell Nachweis der Schwerbehinderung/Pflegebedürftigkeit
* Nachweis sonstige Einnahmen (z. B. Untervermietung)
* Nachweis über erhöhte Werbungskosten

Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Nachweise erforderlich sein.

Voraussetzungen

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von folgenden drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete

Allgemeine Hinweise

Bitte achten Sie darauf zu allen Angaben in Ihrem Antrag entsprechende Nachweise in Kopie beizulegen. Nachstehend finden Sie Antrag auf einen Mietzuschuss sowie die entsprechenden Anlagen.

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz
Sozialgesetzbuch
Bürgerliches Gesetzbuch

Gebühren

Dem Bürger gegenüber werden keine Gebühren bei der Antragstellung auf Wohngeld erhoben.

Fristen

Wohngeld wird vom Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag bei der zuständigen Stelle (Stadtverwaltung Cottbus)eingegangen ist.
Der Heizkostenzuschuss II aus dem Entlastungspaket III wird voraussichtlich am 14.04.2023 ausgezahlt.

verfügbare Formulare/Dokumente