Die Zulassungsbehörden der Stadt Cottbus und der Landkreise Spree-Neiße (LK SPN) und Oberspreewald-Lausitz (LK OSL)sind als Kooperationspartner berechtigt, Anträge zu Fahrzeug-Zulassungen, die in die örtliche Zuständigkeit der anderen Kooperationspartner fallen, entgegenzunehmen, zu bearbeiten und zu bescheiden.
WICHTIG: bei Zulassung von Fahrzeugen auf bereits vorab reservierte Kennzeichen ist die Vorlage der Reservierungs-PIN bzw. Reservierungs-Nummer zwingend erforderlich.</p>
Bitte beachten Sie, dass die Neuvergabe eines amtlichen Kennzeichens nach der Abmeldung eines Fahrzeuges am selben Tag aus technischen Gründen für die Landkreise SPN und OSL nicht möglich ist. Hierfür sprechen Sie bitte in der für Sie zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde vor
Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbereich in die Stadt Cottbus oder die Landkreise SPN und OSL
Erforderliche Unterlagen
- gültigs Personaldokument
- Zulasungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Kennzeichen (bei Krädern und Anhängern 1x, sonst 2x)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat - vollständig ausgefüllt
Hinweis: bei Erledigung durch Dritte ist zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- Personaldokument des Fahrzeughalters oder Kopie des Personaldokumentes mit dem Vermerk: "nur zur Zulassung des Fahrzeuges ... mit der FIN ..." plus Datum und Unterschrift im Original
Voraussetzungen
- der Fahrzeughalter erteilt eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- der Fahrzeughalter hat keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen
- der Fahrzeughalter hat keine offenen Gebühren bei der Stadt Cottbus
Allgemeine Hinweise
bei Zulassung auf Firmen sind im Allgemeinen zusätzlich vorzulegen
- Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister
Bei Zulassung auf eine Firma bitte vorher telefonisch nach den benötigten Unterlagen erkundigen.
- ist der Halter nicht gleichzeitig auch Versicherungsnehmer, so müssen beide auf der Versicherungsbestätigung eingetragen bzw. ein abweichender Halter erlaubt sein
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern muss eine Einverständniserklärung aller Personensorgeberechtigten vorliegen, einschließlich der Benennung des Ansprechpartners.
- besteht für das Fahrzeug ein Leasingvertrag bzw. Finanzierungsvertrag, so muss der Fahrzeughalter die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der entsprechenden Bank anfordern
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Gebühren
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
verfügbare Formulare/Dokumente
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über den Verzicht auf die Abgabe einer Einzugsermächtigung bei Zulassung eines Fahrzeugs (Härtefallbescheinigung) Bürgerservice; PDF / 7.67 KByte / 12.05.2006
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung, dass gegen die Zulassung keine kraftfahrzeugsteuerlichen Bedenken bestehen Bürgerservice; PDF / 7.75 KByte / 12.05.2006
- Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Brandenburg Bürgerservice; PDF / 38.89 KByte / 12.05.2006
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (am PC ausfüllbar) Bürgerservice; PDF / 30.13 KByte / 03.07.2014
- Vollmacht (KfZ-Zulassung) Bürgerservice; PDF / 64.58 KByte / 28.04.2016