Trotz der Trauer über den Verlust eines Menschen gehören die Beantragung der Beurkundung des Sterbefalles und die Einleitung der Bestattung zu den wichtigsten Pflichten für die Angehörigen.
An dieser Stelle können wir nicht alle Fragen abschließend beantworten. Deshalb bitten wir Sie, haben Sie keine Bedenken sich telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung zu setzen.
Voraussetzungen
Jeder Sterbefall ist spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag (der Samstag gilt nicht als Werktag) anzuzeigen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird die Sterbefallanzeige von dort an uns übergeben. Ist der Angehörige zu Hause verstorben, benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Notarzt. In der Regel erledigt ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsinstitut alle notwendigen Formalitäten.
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsrechtsreformgesetz
Gebühren
Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei.
Sterbeurkunden für die Krankenkasse und für Rentenzwecke sind ebenfalls gebührenfrei. Für die Ausstellung von Sterbeurkunden für den weiteren Bedarf sind folgende Gebühren zu entrichten: erste Urkunde / auch internationale Urkunde: 10 Euro jede weitere, zum gleichen Zeitpunkt beantragte Urkunde 5,00 Euro
Kontakt
Karl-Marx-Straße 67
03046 Cottbus