Für den Besuch Ihres Kindes in einer Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten oder Hort) benötigen Sie einen Bescheid des Jugendamtes der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Servicebereich Kindertagesbetreuung) über die Feststellung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung. Frühestens drei Monate vor Aufnahme des Kindes in die Einrichtung sollte der Antrag gestellt werden. Die Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite unter „verfügbare Formulare/Dokumente“ oder vor den Zimmern 3.087 und 3.122 / 3.123 (3. Etage, Technisches Rathaus). Eine Abgabe des Antrages ist per E-Mail unter Kita.Antrag@cottbus.de möglich.
Notwendig ist die Beantragung des Rechtsanspruches
• bei einem Wechsel von der Kindertagespflege in eine Kindertagesstätte
• für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum vollendeten 1. Lebensjahr
• für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Einschulung mit mehr als 6 Stunden Betreuungsbedarf
• für Kinder im Hort in den Klassenstufen 1 bis 4 mit mehr als 4 Stunden Betreuungsbedarf
• für Kinder im Hort in den Klassenstufen 5 und 6
• für alle Kinder, die außerhalb von Cottbus/Chóśebuz betreut werden
Nach Erhalt des Bescheides zum Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung für Ihr Kind vom Jugendamt können Sie als Eltern mit der ausgewählten Kindertagespflegeperson bzw. der Leiterin oder dem Leiter der Kindertagesstätte den Betreuungsvertrag für Ihr Kind abschließen. In den beigefügten Dokumenten erhalten Sie eine Übersicht über die Kindertagespflegepersonen und über die Kindertagesstätten der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Bitte planen Sie etwa 10 Tage für die Eingewöhnung Ihres Kindes (einmalig bei Aufnahme bis zum vollendeten 3.Lebensjahr) ein.
Bei Veränderungen im Rahmen der Erwerbstätigkeit oder der familiären Situation ist ein Folgeantrag (Antrag sowie aktuelle Tätigkeitsnachweise) zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie dazu bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/ Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin im Servicebereich Kindertagesbetreuung.
Voraussetzungen
Die Prüfung des Rechtsanspruches setzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Cottbus/Chóśebuz voraus. Wohnen Sie in einer Gemeinde außerhalb von Cottbus/Chóśebuz ist der Antrag zur Feststellung des Rechtsanspruches in Ihrer Heimatgemeinde zu stellen und von dieser eine Kostenübernahmeerklärung beizubringen.
Allgemeine Hinweise
Änderungen zum Elternbeitrag und Kündigungen des Betreuungsvertrages werden beim jeweiligen Träger der Kindertagesstätte bearbeitet.
Für die Prüfung des Rechtsanspruches sind für Sie zuständig:
Erstberatung und Feststellung des Rechtsanspruches für die Kindertagespflege:
Buchstabe A – Z: Zimmer 3.085, Telefon 0355 612-3684
Erstberatung und Feststellung des Rechtsanspruches für die Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort):
Buchstabe A – L: Zimmer 3.087, Telefon 0355 612-3533
Buchstabe M – Z: Zimmer 3.122, Telefon 0355 612-3594
Erstberatung und Feststellung des Rechtsanspruches für Cottbuser Kinder, die einen Betreuungsplatz außerhalb von Cottbus/Chóśebuz benötigen:
Buchstabe A – Z: Zimmer 3.085, Telefon 0355 612-3684
Alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagespflege oder Kindertagesstätte mit einer Mindestbetreuungszeit von täglich bis zu 6 Stunden, welcher nicht beantragt werden muss. Kinder im Grundschulalter (1. – 4. Klasse) haben einen Grundanspruch auf eine Mindestbetreuungszeit von bis zu 4 Stunden täglich, welche ebenfalls nicht beantragt werden muss.
Rechtsgrundlagen
• Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
• Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG)
verfügbare Formulare/Dokumente
- Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung Jugendamt; PDF / 175.64 KByte / 29.07.2022
- Merkblatt zum Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung Jugendamt; PDF / 333.23 KByte / 06.03.2020
Weitere Informationen
Kontakt
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
0355 612-3684 - Betreuung von Cottbuser Kindern in Fremdgemeinde
0355 612-3533 - Rechtsanspruch für Kindertagesstätten Buchstabe A – L
0355 612-3594 - Rechtsanspruch für Kindertagesstätten Buchstabe M – Z