Die Untersuchung führt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung, jedoch vor Vollendung des 18. Lebensjahres durch.
Erforderliche Unterlagen
Zur Untersuchung bitte mitbringen:
- den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Krankenkassenkarte
- Personaldokument
- Impfausweis oder andere Impfdokumente
- verschriebene Hilfsmittel, wie z. B. Brille (Brillenpass) , Hörgerät o. ä.
- eventuell vorhandene Bescheinigungen, wie z. B. Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass
- bei außerhalb Cottbus wohnenden Jugendlichen, den Untersuchungsberechtigungsschein vom zuständigen Gesundheitsamt
Allgemeine Hinweise
Eine Untersuchung ist nur mit Terminvereinbarung im Gesundheitsamt möglich.
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz ( JArbSchG ) § 33
Gebühren
Die Kosten der Untersuchung trägt das Land Brandenburg.
verfügbare Formulare/Dokumente
Kontakt
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus