Andreas Franke

Die Kommunalstatistik ist neben der Bundes- und Landesstatistik Teil des Gesamtsystems der amtlichen Statistik. In Deutschland gehört sie zur informationellen Infrastruktur des demokratischen Staates. Von den großen Städten wird eine kommunale Statistik in Ausübung ihres Rechts und in Wahrnehmung ihrer Pflicht betrieben, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln (Art. 28 Abs. 3 GG). Die Städte verschaffen sich und ihren Bürgern damit das zahlenmäßig fundierte Wissen, das sie für die kommunalen Planungen und Entscheidungen brauchen.
(Quelle: Wikipedia)

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Monatliche statistische Informationen (03/2024) ‧ PDF ‧ 306.08 KByte ‧ 23.04.2024