Grundsätze der Stadt Cottbus zur Durchführung und Finanzierung von Ordnungsmaßnahmen geringen Umfanges gemäß Punkt B.4.3 der Förderrichtlinie ´99 zur Stadterneuerung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 12.02.1999 im Sanierungsgebiet "Modellstadt Cottbus-Innenstadt"
Inkrafttreten: 06.08.2003