pixabay

Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern müssen eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Schnelltest nunmehr bis spätestens Freitag, 26.03.2021, vorlegen, um die jeweilige Schule bzw. den jeweiligen Hort betreten zu können. Das hat die Stadtverwaltung am Dienstag entschieden. Basis ist die am 19.03.2021 erlassene Allgemeinverfügung über eine Testpflicht für Kindertagesstätten und Schulen im Stadtgebiet.

Die Stadtverwaltung reagiert damit auf den Umstand, dass die seitens des Landes Brandenburg zugesagten, für Schülerinnen und Schüler tauglichen Tests den Schulen nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat daraufhin aus eigenen Beständen und nach eigener Bestellung damit begonnen, zunächst vor allem die Grundschulen mit entsprechenden Tests auszustatten. So ist beispielsweise am Dienstag eine Lieferung mit ca. 4000 Tests eingetroffen und wird so schnell wie möglich an die Schulen verteilt.

Negativtests für die Kindertageseinrichtungen sind wie in der Allgemeinverfügung vorgesehen bis spätesten Mittwoch, 24.03.2021, vorzulegen. Die Einrichtungen waren bis einschließlich Montag beliefert worden.

Mit der Allgemeinverfügung zu verpflichtenden Tests für Kinder und Beschäftigte hatte die Stadt auf die steigende Inzidenzzahlen reagiert. Ziel bleibt es, Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung so lange wie möglich offen zu halten. Das entspricht dem Wunsch der Mehrheit der Eltern und sichert Bildungsangebote sowie ein vertretbares Maß an sozialen Kontakten für die Kinder der verschiedenen Altersstufen. Eine erste Ankündigung dieser bevorstehenden Testpflicht erfolgte am Dienstag, 16.03.2021.

Die Stadtverwaltung dankt den Betreibern der Testzentren sowie weiteren Anbietern von Testmöglichkeiten für ihren unermüdlichen Einsatz. Ein besonderer Dank gilt den Johannitern, die sich bereiterklärt haben, am Mittwoch an zwei weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Tests für mehrere hundert Schülerinnen und Schüler dieser Bildungseinrichtungen anzubieten.