In den Bürgerdialogen im Mai und Juni 2018 wurden von den Teilnehmern viele Fragen an den Oberbürgermeister gestellt; oft wiederholten sich diese in den einzelnen Ortsteilen. Die Aussagen, die von Allgemeininteresse sind und jene, welche die am häufigsten gestellten Fragen beantworten, sind hier zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

1. Leistungen für geflüchtete Menschen

1.1. Welche Leistungen erhalten Flüchtlinge?
1.2. Wie hoch sind die Wohnkosten für die Stadt Cottbus für eine Flüchtlingsfamilie?
1.3. Was zahlen Flüchtlinge für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel?

2. Integration geflüchteter Menschen

2.1. Welche Informationen erhalten neu ankommende Ausländer? Wer begleitet sie nach ihrer Ankunft in Cottbus?
2.2. Wer ist Vormund der unbegleitet reisenden minderjährigen Flüchtlinge? Wie sind diese in Cottbus untergebracht und wie werden sie betreut?
2.3. Wie können wir Kinder ausländischer Herkunft integrieren?
2.4. Warum können Flüchtlingskinder nicht für ein Jahr in separate Schulen gehen, um dort Deutsch zu lernen?

3. Aufnahme und Abschiebung geflüchteter Menschen

3.1. Warum nehmen wir mehr Flüchtlinge auf, als wir eigentlich müssen?
3.2. Mit welcher Berechtigung kommen russische Staatsbürger hier her und beantragen Asyl? Gibt es keine Möglichkeit, Asylverfahren abzukürzen?
3.3. Warum werden Ausländer, die eine Straftat oder gar einen Mord begangen haben, nicht konsequent abgeschoben?

4. Ordnung und Sicherheit

4.1. Bis zu welcher Uhrzeit haben Gaststätten eine Ausschanklizenz? Muss ich mir das Feiern bis in die Abendstunden in der sehr hellhörigen Wohnanlage gefallen lassen?
4.2. Mit Inkrafttreten des Alkoholverbots hat sich die Polizeipräsenz in der Cottbuser Innenstadt erhöht. Warum wird diese Maßnahme nicht auch in den anderen Stadtteilen umgesetzt? Wird das Problem dadurch in die Außenbezirke verlagert?
4.3. Warum wurde zum Stadtfest eine Waffenverbotszone eingerichtet?
4.4. Sind "Bürgerstreifen" wie sie die NPD vorschlägt, rechtens? Wie steht der Oberbürgermeister dazu?
4.5. An den Straßenrändern häufen sich die Berge aus Sperrmüll. Was können die Bürger dagegen tun?

1. Leistungen für geflüchtete Menschen

1.1. Welche Leistungen erhalten Flüchtlinge?

Flüchtlinge erhalten je nach Status unterschiedliche Leistungen. Die Regelleistung beträgt für eine erwachsene Person ab 18 Jahren 300 Euro. Die Kosten für die Unterkunft werden von der Stadt Cottbus übernommen und vom Land zurückerstattet. Telefonkosten werden nicht von der Stadt getragen. Anerkannte Flüchtlinge erhalten die gleichen Leistungen wie deutsche Staatsbürger.
Siehe auch:

1.2. Wie hoch sind die Wohnkosten für die Stadt Cottbus für eine Flüchtlingsfamilie?

Für eine Wohnung, die beispielsweise durch die GWC bereitgestellt wird, fallen rund 500 Euro Warmmiete inkl. Betriebskosten an. Das entspricht einer Nettokaltmiete von circa 350 Euro.

Die Kosten für die Unterkunft trägt vollständig die Stadt Cottbus, sie werden allerdings vom Bund und Land zurück erstattet. Die Miete bekommt der Vermieter (z.B. die GWC). Strom wird beim gewählten Stromanbieter (z.B. den Stadtwerken) bezahlt. Die Kosten für Wasser und Abwasser werden bei der LWG beglichen. Gegenwärtig sind circa 1.100 Wohnungen von Geflüchteten bewohnt, insgesamt hat die GWC rund 17.000 Wohnungen im Bestand.

1.3. Was zahlen Flüchtlinge für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel?

Alle Bürger mit einem geringen Einkommen haben Anspruch auf das Mobilitätsticket. Das Ticket wird als Monatskarte zu einem ermäßigten Preis ausgegeben, der sich nach der Reichweite des Tickets richtet. Auch Asylbewerber können das Mobilitätsticket kaufen. Eine Entwertung im Verkehrsmittel ist nicht notwendig.

2. Integration geflüchteter Menschen

2.1. Welche Informationen erhalten neu ankommende Ausländer? Wer begleitet sie nach ihrer Ankunft in Cottbus?

2.2. Wer ist Vormund der unbegleitet reisenden minderjährigen Flüchtlinge? Wie sind diese in Cottbus untergebracht und wie werden sie betreut?

Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wird ein Vormund bestellt, mit dem das Jugendamt eng zusammenarbeitet. Die Unterbringung erfolgt in Heimen bei Trägern. Seit 2015 mussten die Platzkapazitäten erweitert werden. In den Unterkünften werden die Geflüchteten angeleitet, welche Regeln des Zusammenlebens in Deutschland zu beachten sind. Daran arbeiten auch die Vormünder mit.
Weitere Informationen unter:

2.3. Wie können wir Kinder ausländischer Herkunft integrieren?

Für Kommunen besteht keine gesetzliche Grundlage zur Integration geflüchteter Menschen. Seit September 2018 hat die Stadt Cottbus Sprach- und Kulturmittler im Rahmen der Migrationssozialarbeit eingestellt, um die Arbeit z.B. an Schulen zu unterstützen. Die Integration zugewanderter Menschen ist ein langwieriger Prozess, der das Gemeinwesen auf allen Ebenen und mit allen verfügbaren Ressourcen fordert.
Alle Aktivitäten und Bestrebungen der Stadt Cottbus zum Thema Integration finden sich unter:

2.4. Warum können Flüchtlingskinder nicht für ein Jahr in separate Schulen gehen, um dort Deutsch zu lernen?

An den Schulen besuchen die Kinder den Kurs "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ). Der Unterricht ist für den Spracherwerb meist nicht ausreichend. Sprach- und Kulturmittler gibt es zu wenige. Eine gesetzliche Grundlage für die Unterbringung von Flüchtlingskindern in separaten Schulen besteht nicht und ist auch vom Land Brandenburg nicht vorgesehen.

3. Aufnahme und Abschiebung geflüchteter Menschen

3.1. Warum nehmen wir mehr Flüchtlinge auf, als wir eigentlich müssen?

In Brandenburg gibt es keine feste Wohnsitzauflage. Flüchtlinge mit einer Bleibeberechtigung haben eine freie Wohnortwahl innerhalb des Bundeslands. Cottbus ist attraktiv, da die Stadt über freien Wohnraum zu erträglichen Mieten verfügt und eine gute Infrastruktur hat.

3.2. Mit welcher Berechtigung kommen russische Staatsbürger hier her und beantragen Asyl? Gibt es keine Möglichkeit, Asylverfahren abzukürzen?

Asyl ist ein deutsches Grundrecht. Jeder der einen Antrag stellt, hat das Recht, dass sein Antrag angemessen behandelt wird. Das Verfahren obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. In Fällen, in denen der Antrag als unbegründet erscheint, gibt es ein verkürztes Verfahren. Das ist beispielsweise bei Antragstellern aus sicheren Herkunftsländern der Fall.

3.3. Warum werden Ausländer, die eine Straftat oder gar einen Mord begangen haben, nicht konsequent abgeschoben?

In Deutschland lebende ausländische Bürger werden bei einer Straftat nach dem deutschen Gesetz verurteilt. Das Gericht entscheidet über das Strafmaß, dabei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Die Strafe wird erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung vollzogen. Eine Abschiebung kann nur in sichere Herkunftsländer erfolgen. Eine Abschiebung nach Syrien oder Tschetschenien ist daher momentan nicht möglich.

4. Ordnung und Sicherheit

4.1. Bis zu welcher Uhrzeit haben Gaststätten eine Ausschanklizenz? Muss ich mir das Feiern bis in die Abendstunden in der sehr hellhörigen Wohnanlage gefallen lassen?

Die Sperrzeitverordnung wurde von der Landesregierung Brandenburg 2006 aufgehoben. Mit der Änderung des Brandenburgischen Gaststättengesetzes vom 02.10.2008 entfällt auch die Erlaubnispflicht zur Ausschanklizenz.

Ein Schutz der Anwohner besteht durch andere gesetzliche Regelungen. Dabei handelt es sich beispielsweise um das Bundesimmissionsschutzgesetz, die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm und das Brandenburgische Landesimmissionsschutzgesetz. Bei letzterem Gesetz sind im Zusammenhang mit dem Gaststättenbetrieb insbesondere § 10 (Nachtruhe) und § 11 (Benutzung von Tongeräten) relevant. Da die Regelungen der genannten Rechtsnormen eindeutig sind und den Verwaltungen ausreichend rechtliche Mittel zur Abhilfe zur Verfügung stehen, ist eine Klärung derartiger Sachlagen durchaus möglich, wenn auch nicht immer einfach.

Bei anonymen Anzeigen besteht nahezu Handlungsunfähigkeit. Es kann weder geprüft werden, welche Rechtsnorm konkret verletzt wurde, noch ist eine Zuordnung der Zuständigkeit möglich. Daraus resultierend können auch keine Maßnahmen zur Abhilfe veranlasst werden.

4.2. Mit Inkrafttreten des Alkoholverbots hat sich die Polizeipräsenz in der Cottbuser Innenstadt erhöht. Warum wird diese Maßnahme nicht auch in den anderen Stadtteilen umgesetzt? Wird das Problem dadurch in die Außenbezirke verlagert?

Auslöser des Alkoholverbots in der Innenstadt waren Vorfälle und Straftaten auf dem Berliner Platz und im Park an der Puschkinpromenade. Das hat uns dazu veranlasst, eine Allgemeinverfügung für diese definierten Bereiche zu veranlassen. Ein Alkoholverbot kann immer erst verhängt werden, wenn Straftaten passiert sind.

Es ist bekannt, dass sich durch das Alkoholverbot in der Innenstadt die Probleme unter anderem nach Sandow verlagert haben. Daraufhin wurde die Präsenz des Ordnungsamtes, aber auch der Polizei im Ortsteil erhöht. Geht bei der Polizei ein Notruf ein, erfolgt immer eine Einschätzung der Dringlichkeit, da die Polizei personell nicht sofort an jeder Einsatzstelle verfügbar sein kann.
Zur Erinnerung unsere Mitteilung zum Thema:

4.3. Warum wurde zum Stadtfest eine Waffenverbotszone eingerichtet?

Überprüfungen durch die Polizei haben ergeben, dass sowohl deutsche als auch ausländische Bürger Waffen mit sich tragen. Im Sinne der Gefahrenabwehr wurde für das Stadtfest eine Waffenverbotszone ausgerufen. Auch zukünftig werden wir uns mit den Rechtsgrundlagen zur Einrichtung einer Waffenverbotszone beschäftigen. Der Veranstalter des Stadtfestes hatte bereits im vergangenen Jahr ein Waffenverbot verhängt. Als Stadt haben wir eine Verantwortung für alle, die hier leben.
Zur Erinnerung unsere Mitteilung zum Thema:

4.4. Sind "Bürgerstreifen" wie sie die NPD vorschlägt, rechtens? Wie steht der Oberbürgermeister dazu?

Den selbst ernannten "Bürgerstreifen" fehlt jegliche Legitimation und Autorität. So lang die Gruppe im Ortsteil „spazieren“ geht und nicht uniformiert auftritt bzw. sich staatliches Handeln anmaßt, besteht jedoch kein Handlungsbedarf.

Oberbürgermeister Holger Kelch hat sich in seiner Rede vor der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2018 wie folgt dazu geäußert: "Aber auch das sei nochmals betont: Wir haben in Cottbus keinen Bürgerkrieg. Cottbus ist so sicher wie jede andere Stadt in Deutschland, momentan sogar etwas sicherer. Niemand sollte sich einreden lassen, – und schon gar nicht von einer vom Bundesverfassungsgericht als rechtsextrem eingestuften Partei – dass es hier Bürgerwehren braucht."

4.5. An den Straßenrändern häufen sich die Berge aus Sperrmüll. Was können die Bürger dagegen tun?

Illegale Müllberge sind beim Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung unter der Telefonnummer 0355 612-2735 zu melden. Die Abholung von Sperrmüll, Schrott und Elektronikgeräten ist bei der ALBA Lausitz GmbH unter der Telefonnummer 0355 7508-700 zu beantragen. Für die Entsorgung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Wir appellieren an alle Bürger, dass jeder seinen Beitrag leistet, um dem Müllproblem entgegen zu wirken.