Aufhebung der Allgemeinverfügung

Mitteilung der Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa vom 09.05.2023

Die nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand am 2. März 2023 vom Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung wird nun mit Wirkung zum 9. Mai 2023 aufgehoben. Somit sind die ausgewiesene Schutzzone und die Überwachungszone um den damals betroffenen Betrieb und die damit zusammenhängenden Restriktionen für die Halterinnen und Halter von Hausschweinen nicht länger in Kraft.

Weiterhin erhalten bleibt jedoch die sogenannte Sperrzone III.

Allgemeinverfügung

Aufgrund des amtlich festgestellten Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bei in einem Hausschweinebestand in der Stadt Cottbus/Chóśebuz erlässt der Landkreis Spree- Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, nachfolgende Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 02. März 2023.

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