Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz vom 01.08.2022 zum Alkoholverbot im Bereich Stadtpromenade
Der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit ist im Bereich entlang der Stadtpromenade, begrenzt durch die Berliner Straße – Platz am Stadtbrunnen – Straßenbahnhaltestelle Stadtpromenade, untersagt. Diese Allgemeinverfügung gilt ab 03.08. und ist bis 31.10.2022 befristet. …