In den vergangenen Wochen kam es im Stadtgebiet von Cottbus wiederkehrend zu nicht angemeldeten, als Spaziergänge deklarierte Versammlungen. Damit verbunden waren Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Infektionsschutzes zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Daher hat die Polizeidirektion Süd folgende Allgemeinverfügung erlassen, die nicht angemeldete Versammlungen untersagt.

Mit der Verbotsverfügung werden die Veranstaltung von und die Teilnahme an nicht angemeldeten und nicht behördlich bestätigten , insbesondere mit generellen Aufrufen zu Cottbuser „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehenden, Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel untersagt. Das Verbot betrifft die Gemarkungen Altstadt, Brunschwig, Ströbitz,

Schmellwitz, Sandow, Branitz Spremberger Vorstadt, Sachsendorf, Saspow und Madlow der Stadt Cottbus. Das Verbot gilt vom 31.01.2022 bis 13.02.2022 unabhängig vom Wochentag und unabhängig davon, ob einmalig oder wiederkehrend stattfindend, und umfasst auch Ersatzversammlungen.

Die Allgemeinverfügung samt Begründung liegt in den Öffnungszeiten, Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr im Sicherheitszentrum, Stadtverwaltung Cottbus, Berliner Str. 154, 03046 Cottbus zur Einsichtnahme aus und wird auch im Fenster desselben ausgehängt. Darüber hinaus ist die Verbotsverfügung auch unter www.polizei.brandenburg.de online abrufbar.

Die Allgemeinverfügung liegt dieser Medieninformation als Anlage bei.