Erforderliche Unterlagen

  • gültige Identitätsnachweise
    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
  • gegebenenfalls Vorsorgevollmacht
  • in besonderen Ausnahmefällen Vollmacht
    • Hinweise und ein Formular ist gesondert auf unserer Internetseite unter "Allgemeine Vollmacht und Vorsorgevollmacht" hinterlegt 
  • Mitwirkung des Wohnungsgebers durch Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung
    • weitere Informationen dazu unter "Allgemeine Hinweise"

Voraussetzungen

  • Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Cottbus

Allgemeine Hinweise

  • Familienumzug
    • Zieht eine Familie um, können alle Familienmitglieder von einer volljährigen Person unter Vorlage der gültigen Personaldokumente umgemeldet werden.

  • Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers seit dem 01.11.2015
    • Der Wohnungsgeber ist gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
    • Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.
    • Erfolgt die Übermittlung elektronisch an die Meldebehörde, erhält die meldepflichtige Person vom Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal zur Nutzung bei der Anmeldung.

  • Gebühr: keine

Fristen

  •  Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.

verfügbare Formulare/Dokumente

Kontakt

E-Mail-Adresse
stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)
Anschrift
Fachbereich Bürgerservice
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
Anschrift
Stadtbüro City
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Telefon
Stadtbüro : 0355 612-2070