Die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis kann aufgrund einer Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat, aus einem Staat, der in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt ist oder aus einem anderen Staat (Drittstaat) erfolgen. EU- bzw. EWR- Fahrerlaubnisse werden in Deutschland anerkannt, können jedoch freiwillig, ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung, umgeschrieben werden. Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten, die in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt sind, kann ganz oder teilweise auf Prüfungen verzichtet werden. Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten müssen die theoretische und praktische Prüfung ablegen. Diese kann nur unter Beteiligung einer Fahrschule erfolgen. Der theoretische und praktische Unterricht in der Fahrschule ist jedoch nicht notwendig.

Erforderliche Unterlagen

- Gültiges Personaldokument
- Gültiger ausländischer Führerschein
- biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
- Bestätigung über den erstmalig begründeten Aufenthalt in Deutschland (Ausländerbehörde, nur bei Staaten aus der Anlage 11 zur FeV und Drittstaaten)
Zusätzlich für die Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat:
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines (z. B. ADAC)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre

Voraussetzungen

- Hauptwohnsitz in Cottbus
- persönliche Vorsprache ist erforderlich
- die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein
- bei Fahrerlaubnisinhaber/innen, welche aus einem Drittstaat kommen, bitten wir, sich vorher eine Fahrschule zu suchen

Allgemeine Hinweise

Der ausländische Führerschein muss im Original vorgelegt werden und wird eingezogen. Der EU-Führerschein wird nach Fertigung von der Bundesdruckerei direkt an den Antragsteller übersandt.

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis-Verordnung

Gebühren

37,20 Euro für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat
48,99 Euro für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Staat der Anlage 11 zur FeV oder Drittstatt
Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.

Fristen

Mit der ausländischen Fahrerlaubnis (Anlage 11 zur FeV, Drittstaat) darf noch 6 Monate ab Gründung des Hauptwohnsitzes in Deutschland ein Kraftfahrzeug geführt werden.

verfügbare Formulare/Dokumente

Weitere Informationen

Kontakt

Name
Geschäftsbereich II, Bürgerservice, Fahrerlaubnisbehörde
E-Mail-Adresse
Telefon
0355 612-4777