Voraussetzungen
- Eigentümer, Nutzungs- und Erbbauberechtigte haben uneingeschränktes Benutzungs- und Auskunftsrecht über die betreffenden Liegenschaften.
- Bei sonstigen Personen ist das berechtigte Interesse zu prüfen.
- Auszüge aus dem Liegenschaftszahlenwerk werden nur bei festgestellten Grenzen (aufgemessen und anerkannt) erteilt.
- Voraussetzung für die Ausstellung einer Grenzbescheinigung ist die Einmessung der baulichen Anlage.
Allgemeine Hinweise
- Auszüge aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)
- Flurstücksauskünfte (Flurstücksnummer, Lagebezeichnung, Grundbuchbezeichnung, Eigentümer unter Vorbehalt,Nutzungsart, Flächengröße u.ä. )
- Auskünfte zu Grenzen (Lage und Abmarkung, Grenzmaße)
- Ausstellung von Grenz- und sonstigen Bescheinigungen
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)
- Verwaltungsvorschrift zur Bereitstellung von Geobasisinfomationen des amtlichen Vermessungswesens (VVBeGeo)
- Vermessungsgebührenordnung (VermGebO)
- Vermessungsentgeltverzeichnis (VermEVz)
Gebühren
Gebühren entsprechend der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) und Vermessungsentgeltverzeichnis (VermEVz)
verfügbare Formulare/Dokumente
Weitere Informationen
- Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)
- Vermessungsentgeltverzeichnis (VermEVz)
- Vermessungsgebührenordnung (VermGebO)
- Verwaltungsvorschrift zur Bereitstellung von Geobasisinfomationen des amtlichen Vermessungswesens (VVBeGeo)
Kontakt
03044 Cottbus