Für das Jahr 2023 wurden die Abfallentsorgungssatzung überarbeitet und Abfallgebührensatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz entsprechend der Ergebnisse der Kalkulation für das Jahr 2023 neugefasst. Beide Satzungen werden im November den Stadtverordneten zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Die Entwürfe sehen vor, dass die Gebühren für die Leerung der Restabfallbehälter im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr steigen. So sind für einen 60-Liter-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Entleerung 100,62 Euro pro Jahr zu entrichten statt bisher 84,50 Euro. Der Preis für den Kauf eines Abfallsackes erhöht sich von 4,33 Euro auf 5,16 Euro.

Hauptgrund für die Gebührenerhöhung sind die erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise, die bei der Sammlung und dem Transport der Abfälle durch den beauftragten Dritten hohe Kosten verursachen. Die Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2021 in Höhe von 315.709,88 € wirkt sich bei der Gebührenkalkulation kostenmindernd aus.

Die Nutzung der Wertstoffhöfe ohne gesonderte Gebühr bleibt weiter gewährleistet. Die Öffnungszeiten bleiben in den Monaten Januar, Februar und Dezember aufgrund geringerer Nutzerzahlen in den Wintermonaten, wie bereits praktiziert, reduziert. Die Kosten für die abfallwirtschaftlichen Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 der Abfallgebührensatzung, wie u. a. die Entsorgung von Grünschnitt, die Sammlung und Entsorgung Papier, Pappe, Kartonagen, von Sperrmüll, Schrott, E-Schrott, gefährlichen Abfällen, von Bioabfällen und mineralischen Abfällen werden ebenfalls weiter über die Gebühr für die Entleerung der Restabfallbehälter gedeckt.

Überlassungspflichtige Abfälle, die von der Stadt vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossen sind, sind weiterhin an der Umladestation in der Lakomaer Chaussee 5 abzugeben. Bei dieser Restabfallbeseitigung führen in erster Linie die Preissteigerungen für die Verwertung und Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll in Folge der Neuausschreibung zu einer Erhöhung der Gebühr für die Anlieferung von Abfällen auf der Umladestation Cottbus von 103,54 €/t im Jahr 2022 auf 152,91 €/t im Jahr 2023 und für die Entsorgung von Sperrmüll von 91,10 €/t im Jahr 2022 auf 138,15 €/t im Jahr 2023.

Die Stadt besitzt keine eigene Entsorgungsanlage und der bisherige Entsorgungsvertrag läuft Ende 2022 aus. Für 2023 legten 2 private Entsorgungsfirmen mit ihrer Preisgestaltung im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung, die Verwertungskosten fest. Für Sperrmüll erhielt die ALBA Lausitz GmbH und für alle sonstigen Restabfälle die Firma eew – Energie from waste GmbH den Zuschlag.