Jan Gloßmann

Die ersten beiden Züge mit Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine haben Cottbus/Chóśebuz passiert bzw. erreicht. Nachdem gestern 18 Menschen den nach Berlin fahrenden Zug hier verlassen haben, wurden heute 201 aus der Ukraine Vertriebene am Bunten Bahnhof begrüßt. Die Versorgung mit Essen, Getränken und Hygieneartikeln, die Registrierung und die Weiterfahrt bzw. Unterbringung liefen problemlos. Die Unterkunft in der Messehalle war bestens für die Gäste vorbereitet. Auch die ärztliche Versorgung war jederzeit gesichert.

Oberbürgermeister Holger Kelch: „Ich bin stolz auf die große Hilfsbereitschaft und Solidarität der Cottbuserinnen und Cottbuser. Die letzten Tage haben gezeigt, dass die vielen ehrenamtlichen Helfer gemeinsam mit beruflichen Einsatzkräften die Betreuung und Unterbringung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen hervorragend meistern.“

Bis heute haben sich 206 Freiwillige gemeldet. Um den Einsatz der Ehrenamtlichen aus einer Hand organisieren zu können, werden noch nicht registrierte freiwillige Helfer gebeten, sich ausschließlich bei der Koordinierungsstelle für Helfer und Spender unter 0355 632-202 oder per E-Mail unter helfenundspenden@cottbus.de registrieren zu lassen.

Es wird jedoch um Geduld gebeten. Da nach wie vor keine gesicherten Zahlen zur Anzahl der Vertriebenen angegeben werden können, kann der Einsatzzeitpunkt meist noch nicht genannt werden.

Der Kulturzug nach Berlin hält in der kommenden Woche täglich in Cottbus. Zusätzlich wird am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils am Vormittag ein Pendelzug erwartet, der in Cottbus endet. In jedem davon können bis zu 300 Menschen befördertwerden.

Wer helfen möchte: Geldspenden werden dringend gebraucht. Wer spenden möchte, sei auf die angegeben Kontonummern auf www.cottbus.de/ukraine hingewiesen.

Von Sachspenden dagegen sollte derzeit abgesehen werden. Auch Unterkünfte stehen im Moment in ausreichender Zahl zur Verfügung, sodass keine entsprechenden Angebote mehr unterbreitet werden brauchen.

Abschließend noch eine dringende Bitte an die Arbeitgeber: In dieser Situation ist es notwendig, dass organisierte und verpflichtete ehrenamtliche Helfer bspw. des Technischen Hilfswerkes oder des DRK für die Flüchtlingshilfe großzügig von der Arbeit freigestellt werden. Der Einsatz wird den Einsatzkräften bescheinigt, sodass er gegenüber dem Arbeitgeber auch nachgewiesen werden kann.