Aufgaben

Im Servicebereich Lebensmittelüberwachung der Zweigstelle Cottbus sind Lebensmittelkontrolleure, Tierärzte und Lebensmittelchemiker tätig. Durch sie werden regelmäßig Produktionsbetriebe, Gemeinschaftsküchen, Gaststätten, Kantinen sowie der Handel und Wochenmärkte kontrolliert.

Die Häufigkeit der Überprüfungen richtet sich nach der Größe und Bedeutung der Betriebe und Einrichtungen, der Art der Lebensmittel sowie den jeweils vorliegenden Bedingungen und wird auf der Grundlage einer einheitlichen Risikobewertung festgelegt. In Cottbus gibt es ca. 1200 zu überwachende Einrichtungen. Die Kontrollen werden in der Regel unangemeldet durchgeführt.

Jährlich werden in der Stadt Cottbus ca. 550 amtliche Proben entnommen und zur Untersuchung ans Landeslabor Berlin-Brandenburg geschickt. Der größte Anteil besteht dabei aus stichprobenartig entnommenen Planproben. Die Probenplanung erfolgt auch auf der Grundlage einer Risikobewertung, die Bedeutung und Risiken der Lebensmittel für die Ernährung sowie bisherige Beanstandungen berücksichtigt.
Die wesentlichen Gesichtspunkte bei der Untersuchung sind:

  • gesundheitliche Unbedenklichkeit
  • Zusammensetzung und Beschaffenheit
  • Rückstandsbelastung
  • vorschriftsmäßige Kennzeichnung

Hinweise für den Verbraucher

  • Achten Sie bei verpackten Waren auf die unversehrte Verpackung und auf das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD).
  • Sorgen Sie dafür, daß leicht verderbliche Lebensmittel, z. B. Fleisch, Fisch, Geflügel, Salate, cremehaltige Backwaren, Milch und Milcherzeugnisse, aber auch Eier sofort nach dem Einkauf im Kühlschrank gelagert werden.
  • Angebrochene Packungen sollten stets kühl gelagert und zügig aufgebraucht werden.
  • Frisches Hackfleisch muss für den Rohverzehr noch am Tag der Herstellung verbraucht werden.
  • Verarbeiten und lagern Sie bestimmte Lebensmittel, z. B. Fleisch und insbesondere Geflügel getrennt von Lebensmitteln, die nicht erhitzt werden, z. B. Salate und Gemüse.
  • Tauen Sie Geflügel stets in separaten Gefäßen auf.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Beschwerde haben?

  • Reklamieren Sie die Ware beim Händler.
  • Haben Sie keinen Erfolg oder ist der Hinweis von allgemeinem Interesse, so wenden Sie sich bitte an den Servicebereich Lebensmittelüberwachung der Zweigstelle Cottbus.
  • Für die Bearbeitung von Erkrankungsfällen nach dem Verzehr von Lebensmitteln in Gaststätten, Imbissen oder der Gemeinschaftsverpflegung ist eine zeitnahe Information über den Sachverhalt wichtig.

Hinweise für Lebensmittelunternehmer

Die Aufnahme einer Tätigkeit als Lebensmittelunternehmer ist dem Servicebereich Lebensmittelüberwachung rechtzeitig anzuzeigen. Wichtige Veränderungen bei den Tätigkeiten und Betriebsschließungen sind ebenfalls mitzuteilen, damit die Kenntnisse der zuständigen Behörde auf dem aktuellen Stand sind.
Jäger, Erzeuger oder Direktvermarkter können Ihre Tätigkeit mit Formularen anzeigen.

Allgemeine Informationen

Ansprechpartner
Frau DVM Vogt
Anschrift
Technisches Rathaus,
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
Telefon
0355 612-3912