Mit in Kraft treten der Förderrichtlinie der Staatskanzlei des Landes Brandenburg „Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier Land Brandenburg“ am 24. November 2020 stehen zur Umsetzung der Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes (StStG) für den Teil Investitionsgesetz Kohleregionen - Strukturentwicklung Lausitz (InvKG) Fördermittel bereit.

Mit Hilfe von Projektsteckbriefen können erste Projektideen zur Strukturentwicklung der Lausitz bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) eingereicht werden. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz steht hierbei als Partner in der Projektentwicklung zur Seite:

In der Ideenphase werden die stadtbezogenen Vorhaben durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz gesammelt, geprüft und beurteilt sowie mit den Verbundpartnern weiter qualifiziert. Nach entsprechender Projektreife werden die Projektsteckbriefe zur weiteren Bearbeitung und Behandlung im Rahmen des WRL-Werkstattprozesses an die WRL übergeben. Nach Durchlaufen der Werkstätten folgt die Entscheidungsphase durch die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz mit Prüfung auf Förderwürdigkeit. Mit positivem Votum kann bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein Fördermittelantrag gestellt werden.

Haben Sie Ideen für Maßnahmen, Projekte oder Vorhaben in der Stadt Cottbus/Chóśebuz? Dann füllen Sie bitte das Formular vollständig aus und beschreiben uns Ihre Projektidee. Ihr Vorhaben gelangt direkt zu uns und wir informieren Sie zum weiteren Fortgang.

Gern stehen wir Ihnen auch unter wirtschaft@cottbus.de zur Verfügung.


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Weitere Hinweise habe ich unter den Informationspflichten zur Nutzung von Kontaktformularen zur Kenntnis genommen.

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