Aufgaben des Amtes

Die Aufgaben und Befugnisse des Rechnungsprüfungsamtes ergeben sich aus der Kommunalverfassung (BbgKVerf) §§ 101 ff sowie der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Cottbus.
Das Rechnungsprüfungsamt übt die umfassende Kontrolle über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Stadt Cottbus einschließlich der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens des Sondervermögens im Rahmen der örtlichen Prüfung aus und überwacht die wirtschaftliche Betätigung der Stadt.

Zu den konkreten Aufgaben zählen u. a. die

  • Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt und des Gesamtabschlusses
  • Prüfung der Zahlungsabwicklung und der Liquiditätsplanung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Kassenprüfungen
  • Prüfung von Vergaben
  • Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Prüfung der Verwendung von kommunalen Zuwendungen und Garantieverpflichtungen bei übertragenen Aufgaben
  • Prüfung der Kostenrechnung und Gebührenbedarfsberechnungen sowie
  • Prüfung von Investitionsvorhaben und deren Abrechnung

Zu weiteren Aufgaben, welche dem Rechnungsprüfungsamt durch die Stadtverordnetenversammlungdurch dieRechnungsprüfungsordnung übertragen worden sind, zählt die Mitwirkung bei der Korruptionsbekämpfung bzw. - prävention.

Die Prüferinnen und Prüfer des Amtes stehen der Verwaltung, neben den notwendigen Prüfungen, auch zunehmend beratend in Form von gutachterlichen Stellungnahmen oder im Rahmen von begleitenden Projektarbeiten zur Seite.

Die besondere Stellung des Rechnungsprüfungsamtes kommt dadurch zum Ausdruck, dass es der Stadtverordnetenversammlung unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit dieser unmittelbar unterstellt ist. Insofern ist das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der sachlichen Prüfungstätigkeit unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes werden durch die Stadtverordnetenversammlung bestellt und ggf. auch abberufen. Dadurch wird die Unabhängigkeit und Neutralität des Rechnungsprüfungsamtes bei dessen Aufgabenerledigung gesichert.