„Eure Mitgestaltung und Mitsprache sind gefragt“

Ewa Malys

Kinder und Jugendliche sind die Zukunft eines jeden Landes. Die Einbeziehung und Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bei kommunalpolitischen Entscheidungen bedeutet, Entwicklungschancen für sie aufzuzeigen und zu erhöhen. Mit diesem Ziel wurde im Juni 2019 der § 18 a in die Verfassung des Landes Brandenburg aufgenommen. Er verpflichtet die Kommunen in Brandenburg, Kinder und Jugendliche in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten zu beteiligen.

In der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen in den letzten Jahren angestiegen. Ihr Anteil macht etwa ein Fünftel an der Bevölkerung der Stadt aus und stellt ein beachtliches Potenzial für die Zukunft und damit für die Entwicklung in unserer Stadt dar. Diese Chance wollen wir gemeinsam mit euch nutzen. In vielen Steuerungsgremien unter Mitwirkung verschiedener Akteure haben wir an der Entwicklung und der inhaltlichen Ausrichtung und Gestaltung des Rahmenkonzeptes gearbeitet.

In der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz ist das „Rahmenkonzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz“ im Juni 2020 beschlossen (Beschluss III-001-10/20) worden.