Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der

Erhebung des Elternbeitrages

durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die vorliegende Information gibt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung als örtlich Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Zusammenhang mit der Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege:

1 Kontaktdaten

1.1 Verantwortliche

Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist nach § 67 Abs. 4 S. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch die

Stadt Cottbus/Chóśebuz, vertreten durch
den Oberbürgermeister
und
Eigenbetrieb „Kommunale Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Cottbus/Chóśebuz"
Neumarkt 5
03046 Cottbus

Tel. 0355 / 612-0
E-Mail: info@cottbus.de
Internet: www.cottbus.de

1.2 Funktional zuständige Stellen

Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stellen verarbeitet:

Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Jugendamt
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus

Tel.: 0355 / 612-3515
E-Mail: jugendamt@cottbus.de

und

„Kommunale Kinder- und Jugendhilfe“
Eigenbetrieb der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz

Tel: 0355 612-2520
Email: verwaltung@kkj-cottbus.de

1.3 Datenschutzbeauftragte*r

Die Verantwortliche hat eine*n Datenschutzbeauftragte*n gemäß Art. 37 DSGVO benannt:

Stadt Cottbus/Chóśebuz, Datenschutzbeauftragte*r
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Telefon: 0355 612-2126
E-Mail: datenschutz@cottbus.de
Internet: www.cottbus.de/datenschutz

2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen

Die Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck verarbeitet:

a. Erhebung und Festsetzung der Beiträge zu den Betriebskosten (Elternbeiträge)

b. Erhebung des Eigenanteils der Mittagsverpflegung (Mittagessen) in der Kindertagespflege

Die Rechtsgrundlagen zur Verarbeitungstätigkeit bilden:

zu a) Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO und §§ 17 ff. und § 18 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) sowie § 1 Absatz 2 der gültigen Gebührensatzung der kommunalen Kindertagesstätten und der Kindertagespflege i.V.m. der Benutzerordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz

zu b) Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO i.V.m. §§ 17,18 KitaG sowie § 1 Absatz 3 der gültigen Gebührensatzung der kommunalen Kindertagesstätten und der Kindertagespflege i.V.m. der Benutzerordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz

Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Artikels 13 Absatz 3 DSGVO informiert.

3 Erhebung von Daten bei Dritten

Grundsätzlich erhebt die Verantwortliche die personenbezogen Daten bei der betroffenen Person.

Erhebt die Verantwortliche darüber hinaus ausnahmsweise Daten bei Dritten, wird die betroffene Person ggf. nach den Maßgaben des Artikels 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert.

4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten

zu a) und b)

Es besteht die Pflicht der Angabe der vertraglich benannten Daten bzw. die für die Zweckerfüllung erforderlichen Daten gemäß § 97 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Kommt die betroffene Person der Auskunftspflicht nicht nach wird folglich der Höchstbeitrag laut Gebührensatzung der kommunalen Kindertagesstätten und der Kindertagespflege der Stadt Cottbus festgesetzt.

5 Datenübermittlungen

Die Verantwortliche übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person.

zu a) und b)

Zur Aufgabenerfüllung werden die Daten der betroffenen Person

  1. zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs an die Stadtkasse intern übermittelt. Es gelten hier die Informationen unter www.cottbus.de/CMS:page:6996 .
  2. in Einzelfällen an den Bereich des Haushalts des Jugendamtes Cottbus intern übermittelt, damit der Elternbeitrag (bei Pflege- und Heimkindern nach §§ 33, 34 SGB VIII, bei Kindern im betreuten Wohnen nach § 19 SGB VIII und bei Kindern mit einer Amtsvormundschaft) übernommen werden kann.

6 Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)

Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

7 Speicherfristen

Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung des unter Punkt 2 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben. Dies umfasst folgende Fristen:

zu a) und b)

Die Daten werden mindestens 5 Jahre mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Elternbeitragsbescheid bzw. Bescheid zur Festsetzung des Eigenanteils zur Mittagsverpflegung Rechts-kraft erlangt (Art. 5 Absatz 1 lit. e, Art. 17 Absatz 3 lit. e DSGVO i.V.m. § 45 SGB I, § 78 Absatz 3 Nr. 3 StGB) gespeichert. Der Bescheid erlangt seine Rechtskraft wenn er unanfechtbar geworden ist, in Fällen von Rechtsbehelfen mit Unanfechtbarkeit des Rechtsbehelfsverfahrens.

Die Speicherfristen können sich in individuellen Fällen (z.B. bei vollstreckungsunterbrechenden Maßnahmen, Niederschlagungen) verlängern, insbesondere wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder die Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen länger erforderlich sind.

8 Betroffenenrechte

Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die (ausg. Punkt 8.5) zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.

8.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung

Jede betroffene Person hat

a) neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,

b) nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,

c) den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und

d) unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.

8.2 Widerspruch

Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.

8.3 Datenübertragbarkeit

Erfolgt die Verarbeitung mithilfe eines automatisierten Verfahrens auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person, so kann sie die Bereitstellung ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bei der Stelle unter 1.2 verlangen.

8.4 Widerrufsrecht

Sofern die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Einwilligung der betroffenen Person beruht, hat sie das Recht, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die betroffene Person wird mit der Einwilligung über das Widerrufsrecht informiert.

8.5 Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Internet: www.lda.brandenburg.de

9 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes

Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.

Dokument zum Download

Erhebung des Elternbeitrages ‧ PDF ‧ 140.38 KByte ‧ 02.05.2023