Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit der Durchsetzung der

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Stoffen (AwSV)

gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für alle Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen zutreffend sind.

1 Kontaktdaten

1.1 Verantwortliche

Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Cottbus/Chóśebuz, vertreten durch den Oberbürgermeister, Neumarkt 5, 03046 Cottbus, Telefon 0355 612-0, E-Mail info@cottbus.de , Internet: www.cottbus.de

1.2 Funktional zuständige Stelle

Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:

Stadtverwaltung Cottbus
Untere Wasserbehörde Fachbereich Umwelt und Natur Neumarkt 5 03046 Cottbus Telefon: 0355-6122781 E-Mail: umweltamt@cottbus.de

1.3 Datenschutzbeauftragte*r

Die Verantwortliche hat eine*n Datenschutzbeauftragte*n gemäß Art. 37 DSGVO benannt:

Stadt Cottbus/Chóśebuz, Datenschutzbeauftragte*r
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Telefon: 0355 612-2126
E-Mail: datenschutz@cottbus.de
Internet: www.cottbus.de/datenschutz

2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen

Die Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck verarbeitet:

Anzeige zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen einschließlich Gebührenerhebung

Die Rechtsgrundlagen zur Verarbeitungstätigkeit bilden:

Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 40 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), § 63 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG); § 1 Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)

Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.

3 Erhebung von Daten bei Dritten

Grundsätzlich erhebt die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person. Im Zusammenhang mit der Zweckerfüllung erhebt die Verantwortliche keine Daten bei Dritten.

4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten ergibt sich aus § 40 AwSV.

Ohne die Bereitstellung personenbezogener Daten ist keine Antragsbearbeitung möglich. Die Nichtbereitstellung der Daten entgegen der Anzeigepflicht nach § 40 AwSV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 65 AwSV) und kann mit Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden (§ 103 Abs. 2 WHG).

5 Offenlegung gegenüber Empfänger/-innen

Die Verantwortliche legt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person gegenüber Empfänger/ -innen offen, insbesondere:

  • Landesumweltamt Brandenburg als Wasserwirtschaftsamt bzw. Wasserbuchbehörde (§ 1 Brandenburgische Wasserbuchverordnung)

  • Haushalts- und Kassenwesen der Stadt Cottbus/Chóśebuz (§ 38 Abs. 1 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung; vgl. hierzu Durchführung Haushalts- und Kassenwesen )

  • Rechnungsprüfungsamt der Stadt Cottbus/Chóśebuz (§ 5 Abs. 2 Brandenburgisches Datenschutzgesetz)

6 Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)

Es erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling) bei der Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Verarbeitungstätigkeit.

7 Speicherfristen

Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung des unter Punkt 2 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben. Erforderlich sind die Daten für die Genehmigungsdauer/Laufzeit der Anlage (folglich bis zur Abmeldung der Anlage). Danach werden die Daten unverzüglich gelöscht.

8 Betroffenenrechte

Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die (ausg. Punkt 8.5) zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.

8.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung

Jede betroffene Person hat

a) neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,

b) nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,

c) den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und

d) unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.

8.2 Widerspruch

Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.

8.3 Datenübertragbarkeit

Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist nicht gegeben, da die Datenverarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht.

8.4 Widerrufsrecht

Es ist kein Widerrufsrecht gegeben, da die Verarbeitung auf keiner Einwilligung der betroffenen Person basiert.

8.5 Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Internet: www.lda.brandenburg.de

9 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes

Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.