Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit der

Erhebung von Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB (Baugesetzbuch)

gemäß Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen zum Zwecke der Erhebung von Ausgleichsbeträgen zutreffend sind.

1 Kontaktdaten

1.1 Verantwortliche

Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Cottbus/Chóśebuz, vertreten durch den Oberbürgermeister, Neumarkt 5, 03046 Cottbus, Telefon 0355 612-0, E-Mail info@cottbus.de , Internet: www.cottbus.de

1.2 Funktional zuständige Stelle

Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:

Stadtverwaltung Cottbus
Fachbereich Stadtentwicklung
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Telefon: 0355-612 4115
E-Mail: stadtentwicklung@cottbus.de

1.3 Datenschutzbeauftragte*r

Die Verantwortliche hat eine*n Datenschutzbeauftragte*n gemäß Art. 37 DSGVO benannt:

Stadt Cottbus/Chóśebuz, Datenschutzbeauftragte*r
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Telefon: 0355 612-2126
E-Mail: datenschutz@cottbus.de
Internet: www.cottbus.de/datenschutz

2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen

Die Daten werden zum Zwecke der Erhebung von Ausgleichsbeträgen, einschließlich dazugehöriger Verwaltungsverfahren verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus Art. 6 (1) lit. e DSGVO i. V. m. §138 (1) BauGB.

3 Erhebung von Daten bei Dritten

Grundsätzlich erhebt die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person. Erhebt die Verantwortliche Daten bei Dritten, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert, sofern die Informationspflicht nach Art. 14 (5) DSGVO nicht entfällt.

4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Regelungen des § 138 (1) BauGB.

5 Datenübermittlungen

Es erfolgt keine Datenübermittlung an Dritte. Innerhalb der Organisation der Verantwortlichen werden die erforderlichen Daten zum Zwecke des Haushalts- und Kassenwesens an die Stadtkasse der Stadt Cottbus/Chóśebuz weitergegeben. Es gelten die entsprechenden Angaben nach Art. 13 DSGO unter www.cottbus.de/datenschutz > Informationspflichten > Finanzmanagement > Durchführung des Haushalts- und Kassenwesens

6 Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)

Im Zusammenhang mit der Zweckerfüllung nach Nr. 2 erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

7 Speicherfristen

Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung des unter Nr. 2 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben.

Die Daten werden nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren nachdem die Daten für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind gelöscht. Die Daten sind dann nicht mehr erforderlich, sofern der Bescheid über den Ausgleichsbetrag Rechtskraft erlangt hat und die Zahlung vollständig beglichen ist. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Bescheid Rechtskraft erlangt hat und die Zahlung vollständig beglichen ist. Die Aufbewahrungsfristen nach Haushalts- und Kassenrecht bleiben unberührt.

Rechtsgrundlage für die Aufbewahrungsfrist bildet Art. 5 (1) lit. e und Art. 17 (3) lit. e DSGVO.

8 Betroffenenrechte

Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind. Die Betroffenenrechte können insb. mit der Zweckerfüllung nach Nr. 2 nach §§ 10 ff. BbgDSG eingeschränkt sein. Wenn dem Anliegen nicht entsprochen werden kann, wird der betroffenen Person der Grund mitgeteilt, sofern gesetzlich zulässig.

8.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung

Jede betroffene Person hat

a) neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,

b) nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,

c) den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und

d) unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.

8.2 Widerspruch

Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.

8.3 Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Internet: www.lda.brandenburg.de

9 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes

Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber, sofern keine rechtlichen Hinderungsgründe bestehen.